Nach Schüler-Ohrfeige: Urteil gegen Glauchauer OB rechtskräftig
Hohenstein-Ernstthal - Nachdem er Ende August 2022 einen Schüler ohrfeigte, stand der Glauchauer Oberbürgermeister Marcus Steinhart (47, CDU) vor Gericht. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Wie das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal am Freitag mitteilte, sei kein Einspruch eingelegt worden. Damit muss Steinhart eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zahlen. Damit ist der 47-Jährige nicht vorbestraft.
In dem Verfahren erklärte der CDU-Politiker den Grund seiner Handlung: Sein Sohn wurde im Vorfeld über mehrere Monate von zwei Mitschülern gemobbt und er musste "kaum vorstellbare Beleidigungen und Erniedrigungen" über sich ergehen lassen.
Er entschuldigte sich für seine Tat. Ihm seien die Sicherungen durchgebrannt, nachdem sein Sohn erneut tränenüberströmt von der Schule nach Hause kam.
Neben der Geldstrafe zahlt der Oberbürgermeister außerdem 2000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.
Titelfoto: Ralph Kunz