Lebenslang für den Armbrust-Mörder: Er schoss seiner Frau aus Rache in den Mund

Zwickau/Plauen - Weil er es nicht ertragen konnte, dass sich seine Ehefrau (†37) einem anderen zuwandte, tötete Mike H. (46) sie per Armbrust und mit Messerstichen. Dafür kassierte er am heutigen Freitag vorm Zwickauer Landgericht die Quittung.

Mike H. (46) muss für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis.
Mike H. (46) muss für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis.  © Ralph Kunz

Das Schwurgericht um Richter Jörg Burmeister (51) verurteilte Mike H. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe lagen in dem Fall vor.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seiner Noch-Ehefrau Jessica H. in ihrer Plauener Wohnung auflauerte und ihr mit einem Pfeil aus seiner Armbrust in den Mund schoss.

"Jetzt hat der Angeklagte den Rest erledigt", fasste Burmeister in der Urteilsbegründung die weitere Tat zusammen: Nachdem sie von dem Einschuss nicht getötet wurde, stach er der Frau dreimal in den Hals, wodurch sie letztlich starb.

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Mike H. gestand die Tötung und sagte aus, dass das Opfer ihn nach dem Schuss aus der Armbrust mit dem Messer attackiert hätte. Diese Version hielt die Kammer für unglaubwürdig.

Die Kammer um Richter Jörg Burmeister (51) sah zwei Mordmerkmale als bestätigt.
Die Kammer um Richter Jörg Burmeister (51) sah zwei Mordmerkmale als bestätigt.  © Ralph Kunz

Paar hatte SM-Beziehung: Mike H. wollte sie auch über den Tod hinaus besitzen

In diesem Wohnblock in der Dr.-Friedrich-Wolf-Straße in Plauen fand der Mord statt.
In diesem Wohnblock in der Dr.-Friedrich-Wolf-Straße in Plauen fand der Mord statt.  © Ralph Kunz

Die Ehe von Täter und Opfer war geprägt von einer SM-Beziehung, bei der Mike H. seine Frau als Objekt betrachtete, das er besitzen wollte.

Unfassbar: Mike H. sorgte dafür, dass auf dem Grabstein seines Opfers ein Bild von Jessica zu sehen ist, dass sie mit einem Halsband aus Stahl zeigt. "Er wollte sie über den Tod hinaus besitzen", so Burmeister.

Neben der Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren muss Mike H. der Tochter (13) seines Opfers ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Sie lebt in einem Kinderheim und hat laut Gericht Schuldgefühle, dass sie ihre Mutter nicht schützen konnte.

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Der Vorsitzende sprach sie am heutigen Freitag im Saal direkt an: "Du trägst keine Schuld am Tod deiner Mutter. Schuld am Tod deiner Mutter hat einzig und allein der Angeklagte."

Titelfoto: Ralph Kunz

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