Erzieherin misshandelt Kinder sexuell und kommt mit Bewährung davon
Zwickau - Erschütternder Missbrauchs-Prozess am Amtsgericht Zwickau!
Eine Erzieherin (51) soll mehrere Kinder mit peinigenden Methoden drangsaliert haben. Unter anderem bestrafte sie die Kleinen laut Anklage mit kalten Duschen. Besonders schwer wogen in der Verhandlung die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs.
Bis heute rätselt Lisa-Marie Baumann (26), warum die Erzieherin ihren beiden Kinder (5 und 3) so etwas angetan haben könnte. "Ich kann mir das nicht erklären", sagte sie nach dem Urteil, das ihrer Ansicht nach viel zu milde ausfiel.
2020 soll Inga K. (51) als Angestellte einer integrativen Kita in Zwickau drei Kinder sexuell drangsaliert haben. Mehrfach drang sie demnach beim Wickeln mit ihrem Finger in den Po der Kinder ein. Weiterhin gab es kalte Duschen.
So schilderten es die Eltern, die Verhaltensauffälligkeiten bei ihren Kindern beobachteten - immer, wenn sie von der Angeklagten betreut wurden.
Betroffene Mutter: "Meine Tochter erzählte mir, dass sie ihr Dinge wie einen Stock oder Spielzeug in den Po steckte"
"Meine Tochter erzählte mir, dass Frau K. böse ist, sie oft derb am Arm packt. Und dass sie ihr Dinge wie einen Stock oder Spielzeug in den Po steckte", so Baumann. Die anderen beiden Mütter sagten, dass ihre Kinder voller Angst waren und nicht mehr in die Kita und nur noch allein ins Badezimmer wollten.
Inga K., die nach 30 Jahren gekündigt wurde, bestritt die Vorwürfe: "Das ist unvorstellbar für mich. Das würde ich nie tun." Das kalte Duschen sei eine Kneipp-Anwendung nur für Arme und Beine gewesen.
Richter Stephan Zantke (60) glaubte den Kindern. "Jeder Fall hätte aus ihrer Fantasie entspringen können. Aber nicht bei drei Kindern, die es unabhängig ihren Müttern erzählten."
Als Motiv vermutet Zantke keine sexuelle Erregung, sondern Überforderung und Frust, weil die Angeklagte mit dem Tod ihrer Mutter einen schweren Schicksalsschlag erleiden musste.
Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Zusätzlich muss die Angeklagte 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Uwe Meinhold, Uwe Meinhold