Verprügelte Vize-Bürgermeister Kinder am Spielplatz? Prozess gestartet

Zwickau - Tobias B. (51), Vize-Bürgermeister von Langenbernsdorf, steht erneut wegen Körperverletzung vor Gericht. Im Juni 2018 soll er Kinder einer zugezogenen Familie aus Bayern verprügelt haben. Zum Prozessauftakt versuchte Richter Rupert Geußer (58), die Wogen zu glätten - ohne Erfolg.

Tobias B. (51) hat eine Geldauflage zugunsten der Großfamilie als Wiedergutmachung abgelehnt.
Tobias B. (51) hat eine Geldauflage zugunsten der Großfamilie als Wiedergutmachung abgelehnt.  © Uwe Meinhold

Die Verhandlung am Landgericht Zwickau begann zäh. Im Rechtsgespräch versuchten Staatsanwalt und Verteidiger, eine Einigung herbeizuführen. Gegen eine Geldauflage von 1000 Euro zugunsten der drei verletzten Kinder (damals 11 bis 15) hätte das Verfahren eingestellt werden können.

Doch der Angeklagte und das vermeintliche Opfer Karl S. (heute 18, Nebenkläger) taten sich schwer. "Mir wurde von hinten gegen das Knie getreten. Ich kann keinen Triathlon mehr ausüben", sagt Karl S.

Mit Gehirnerschütterung kam er damals in eine Klinik. Auch Tobias B. schlug den "Deal" kategorisch aus: "Meine Kinder haben erlebt, wie ich am Boden lag. Ich könnte ihnen niemals erklären, dass ich der Gegenseite jetzt Geld bezahle."

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Der Vorfall ereignete sich am Waldsportplatz "Zur Hasenheide" in Langenbernsdorf. Der Vize-Bürgermeister war mit seinen Kindern und deren Freunden unterwegs. Elf Kinder der bayerischen Großfamilie sollen Besucher provoziert haben. B. schritt ein und drohte mit Hausverbot.

Später sei der Angeklagte umzingelt worden und hätte sich aus einer Notwehr-Situation heraus verteidigt. Aufgrund dieser Aussage gab's am Amtsgericht einen Freispruch. Der Politiker ist bis heute Mitglied des Gemeinderats.

Der Streit, der später in eine Prügelei mündete, ereignete sich am Waldsportplatz in Langenbernsdorf.
Der Streit, der später in eine Prügelei mündete, ereignete sich am Waldsportplatz in Langenbernsdorf.  © Uwe Meinhold

Nach mindestens drei Verhandlungstagen soll Ende Juni ein Urteil im Berufungs-Prozess fallen.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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