"Hängt die Grünen" Plakate vom III. Weg dürfen bleiben: Stadt Zwickau wehrt sich
Zwickau - Die Stadt Zwickau will gegen einen Gerichtsbeschluss vorgehen, wonach die Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" mit dem Slogan "Hängt die Grünen" bleiben dürfen.
Die Kommune halte die Entscheidung für falsch und werde deshalb beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen, um die Entfernung der Plakate zu erreichen, teilte Zwickau am Dienstagnachmittag mit.
Am Vormittag hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz bekannt gegeben, dass es einem Eilantrag des "III. Wegs" stattgibt. Die Partei hatte sich gerichtlich gegen einen Beschluss der Stadt Zwickau vom vergangenen Mittwoch gewehrt, dass sie ihre Plakate innerhalb von drei Tagen abhängen sollte.
Das Chemnitzer Gericht entschied dazu laut Mitteilung vom Dienstag, dass die Plakate der Partei weiter in Zwickau hängen bleiben dürfen - allerdings unter der Auflage, dass sie 100 Meter entfernt sein müssen von Wahlwerbung der Grünen.
Inhaltlich mache es keinen Unterschied, ob die Plakate 100 Meter entfernt hingen, sagte die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (44, parteilos). "Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!"
Gerichtsbeschluss: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen bleiben
Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen, allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des "III. Wegs" statt, wie es am Dienstag mitteilte - jedoch unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.
Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck "Hängt die Grünen" binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen.
Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen.
Der Grünen-Landesverband hofft nach eigenen Angaben, dass die Stadt Zwickau Rechtsmittel einlegt. "Ein Mordaufruf gegen über 3300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen", sagte Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher laut Mitteilung. Die Grünen riefen zu einer Plakatieraktion in Zwickau auf. Ziel sei dabei, es dem "III. Weg" unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand zu Plakaten der Grünen einzuhalten.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte den Gerichtsbeschluss scharf: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan "Hängt die Grünen", der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte."
Titelfoto: Maik Börner