Frau (93) stirbt nach Sex-Angriff: So lange muss der Täter in den Knast

Zwickau/Reichenbach - Weil er Sex auf Biegen und Brechen haben wollte, überfiel Mohammad A. (49) seine 93-jährige Nachbarin - das Opfer starb zwei Monate später. Das Landgericht Zwickau fällte am heutigen Mittwoch ein unmissverständliches Urteil.

Die Kammer um Richter Torsten Sommer (61) verhandelte in vier Sitzungen über den Prozess um besonders schwere sexuelle Nötigung mit Todesfolge.
Die Kammer um Richter Torsten Sommer (61) verhandelte in vier Sitzungen über den Prozess um besonders schwere sexuelle Nötigung mit Todesfolge.  © Kristin Schmidt

Richter Torsten Sommer (61) sprach Klartext: "Sie sind kein guter Mensch. Sie sind ein gefährlicher Sexualverbrecher." Es sind harte Worte, die der Vorsitzende bei der Verkündung des Urteils zum Angeklagten sagte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pakistaner am 14. Februar in die Wohnung seiner Nachbarin in Reichenbach eindrang und die Seniorin über eine Stunde lang auf grausame Weise quälte.

Mohammad A. sprach den ganzen Prozess über keinen einzigen Satz, in seinen letzten Worten machte er jedoch den Mund auf: In gebrochenem Deutsch gab er der Rentnerin die Schuld an der Gewalteskalation! Sie sei auf ihn losgegangen und hätte an seinen Haaren gezogen. Das Gericht hielt diese Version für unglaubwürdig.

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Bei der Verkündung des Urteils folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft: Mohammad A. muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Anschließend erwartet ihn die Sicherungsverwahrung. Der Grund: Bei dem Angeklagten gäbe es nach wie vor einen Hang zu weiteren Straftaten.

13 Jahre und Sicherungsverwahrung: Intensivtäter Mohammad A. (49) könnte den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.
13 Jahre und Sicherungsverwahrung: Intensivtäter Mohammad A. (49) könnte den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.  © Kristin Schmidt
In diesem Reichenbacher Mehrfamilienhaus durchlitt die Seniorin (93) ein "Martyrium".
In diesem Reichenbacher Mehrfamilienhaus durchlitt die Seniorin (93) ein "Martyrium".  © Kristin Schmidt

A. saß bereits fünf Jahre im Gefängnis, weil er eine gehbehinderte Frau vergewaltigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Kristin Schmidt

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