Eltern vor Gericht: Eigenes Baby mit Kissen erstickt?

Zwickau - Vorwürfe, die Eltern erschaudern lassen: Patrick (28) und Lisa S. (25) stehen seit Dienstag vor dem Landgericht Zwickau, weil sie ihren sechs Monate jungen Sohn mit einem Kissen getötet haben sollen. Die Beweislage ist allerdings kompliziert, weil die damals vierjährige Tochter die Tat gesehen haben will.

Die Angeklagten Lisa (25, l.) und Patrick S. (28, r.) im Gespräch mit ihrer Anwältin.
Die Angeklagten Lisa (25, l.) und Patrick S. (28, r.) im Gespräch mit ihrer Anwältin.  © Stefan Graf

Schon vier Jahre ist es her, dass der kleine Liam im Elternhaus in Elsterberg gestorben ist. Ermittler gingen von plötzlichem Kindstod aus. "Damals gab es eine Obduktion, aber keinerlei Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat", so Staatsanwältin Ines Leonhardt (49).

Jetzt erscheint die Tragödie vom Juli 2017 in einem ganz anderen Licht. Es gibt eine Anklage wegen Totschlags gegen den leiblichen Vater und wegen Unterlassung gegen die Mutter.

Zwei bis drei Minuten soll Patrick S. ein Kissen auf das Gesicht seines eigenen Sohnes gedrückt haben. Grund laut Anklage: Er wollte das weinende Kind ruhig stellen. Seine Ehefrau, Lisa S., soll tatenlos zugesehen haben. Der Vater wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. Die Mutter machte keine Angaben.

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Fest steht bislang nur: Beide Töchter der Angeklagten kamen wegen Misshandlungsvorwürfen 2019 in Pflegefamilien. Beide haben nach eigenen Angaben keinen Job.

Voraussichtlich bis zum 20. Dezember wird am Landgericht Zwickau verhandelt.
Voraussichtlich bis zum 20. Dezember wird am Landgericht Zwickau verhandelt.  © Uwe Meinhold

Tochter (4) beobachtete offenbar die Horror-Tat

Den Stein ins Rollen gebracht hat die jüngste Tochter (damals 4). Sie will die Tat beobachtet haben, vertraute sich später ihrer Pflegemutter an.

Als Zeugin gab die Ziehmutter Einblicke: "Da hat Papa ein Kissen drauf gemacht, er [Sohn Liam, d. Red.] war dann ruhig, hat sie mir gesagt." Sie sei sehr anhänglich, könne bei geschlossenen Türen nicht einschlafen und wolle keinesfalls zu ihren "bösen Eltern" zurück.

Laut Richter Klaus Hartmann (64) sei die zentrale Frage, wie glaubhaft die Aussage einer Vierjährigen ist. Dazu soll später eine Gutachterin sprechen. Auch der Pflegevater, ein Rechtsmediziner und die Vierjährige sollen noch gehört werden.

Titelfoto: Stefan Graf

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