DNA gefunden - alles Zufall? Automaten-Sprenger kämpft gegen lange Haft

Zwickau/Meerane - Hat Ismail L. (38) im Dezember 2018 den Sparkassen-Automaten in Meerane gesprengt und 135.000 Euro erbeutet? Das Amtsgericht Zwickau sagte ja - und verurteilte den Niederländer zu drei Jahren Haft. Jetzt ging L. vor dem Zwickauer Landgericht in Berufung.

Die abgesperrte Sparkassenfiliale in Meerane am 22. Dezember 2018. Hier hatten Unbekannte den Geldautomaten hochgehen lassen.
Die abgesperrte Sparkassenfiliale in Meerane am 22. Dezember 2018. Hier hatten Unbekannte den Geldautomaten hochgehen lassen.  © Andreas Kretschel

Der gelernte Koch handelte nach eigener Aussage seit 2013/2014 mit gebrauchten Werkzeugen, die er anschaffte und gewinnbringend weiterverkaufte.

"Bei manchen Personen wusste ich, dass sie keine guten Absichten haben", bedauerte L. vor Gericht. Unter den Werkzeugen befanden sich unter anderem Hämmer sowie der Aufsatz einer Gasflasche. So erklärte der Niederländer im Zeugenstand, dass an einem Druckbehälter am Tatort seine DNA gefunden wurde.

Mit jener Gasflasche wurde am 22. Dezember 2018 in Meerane ein Sparkassenautomat gesprengt und 135.000 Euro erbeutet.

Mehrere Antennen abgebrochen und Autospiegel beschädigt
Zwickau Mehrere Antennen abgebrochen und Autospiegel beschädigt

Brisant: Der Angeklagte wurde erst vor wenigen Monaten vom Landgericht Gera wegen einer anderen Automatensprengung im Jahr 2019 verurteilt - zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Dieses Urteil wird derzeit vom Bundesgerichtshof geprüft.

Der Geldautomat in Meerane wurde mit einer Gasflasche gesprengt, die vorher angezündet wurde. Gesamtschaden: circa 190.000 Euro.
Der Geldautomat in Meerane wurde mit einer Gasflasche gesprengt, die vorher angezündet wurde. Gesamtschaden: circa 190.000 Euro.  © André März
Der bereits Verurteilte Ismail L. (38) bestritt im Revisionsverfahren seine Schuld.
Der bereits Verurteilte Ismail L. (38) bestritt im Revisionsverfahren seine Schuld.  © Ralph Kunz

Verhandlung ausgesetzt

Verteidiger Dirk Birner (50) führte als Beweisantrag am Dienstag einen Zeugen an, der sich mit dem Angeklagten zu beiden Tatzeiten im Ausland befunden haben soll.

Das Kuriose: Beim Geraer Prozess spielte dieser Entlastungszeuge noch keine Rolle.

Die Verhandlung wurde am Dienstag ausgesetzt, bis jener Zeuge in den Niederlanden befragt wurde. Bis dahin bleibt Ismail L. in Haft.

Titelfoto: Ralph Kunz

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