Arbeiter stürzte in den Tod, Praktikant war am Drücker: Wer trägt die Schuld am Unfall?

Zwickau - Bei einem tragischen Arbeitsunfall in Reinsdorf (Landkreis Zwickau) ist ein Fabrikarbeiter (66) tödlich verunglückt. Ein unerfahrener Praktikant war während der Bedienung eines Deckenkrans einen Moment unachtsam und riss den Arbeiter, der auf einer Hebebühne stand, in den Tod. Am Amtsgericht Zwickau wurde die Schuldfrage geklärt.

Der tödlich verunglückte Arbeiter (66) hatte auf einer Hebebühne wie dieser Leitungen verlegt. (Symbolbild)
Der tödlich verunglückte Arbeiter (66) hatte auf einer Hebebühne wie dieser Leitungen verlegt. (Symbolbild)  © 123rf/roman023

Niclas M. (27) saß nicht allein auf der Anklagebank. Die Chefs der beteiligten Firmen, Volker M. (61) und Uwe S. (45), sowie Fabrikarbeiter Jens N. (46), der den jungen Praktikanten unter seine Fittiche genommen hatte, mussten sich ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Passiert ist das Unglück bereits 2017, in einer Montagehalle im Gewerbegebiet von Reinsdorf. Wegen des allgemeinen Corona-"Staus" bei der Justiz ließ die Hauptverhandlung bislang auf sich warten.

Maschinenbaustudent Niclas M. bediente während seines Praktikums zum ersten Mal einen Deckenkran. Zur selben Zeit verlegten Mitarbeiter einer anderen Firma auf einer Hebebühne Kühlleitungen in sieben Meter Höhe.

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Kurz vor der Mittagspause kam es zum folgenschweren Unglück: Der Praktikant hatte ein Werkstück an der Angel. Als sich der Kran in Bewegung setzte, riss er die Hebebühne mit. Der 66-Jährige starb, sein damals 54-jähriger Kollege wurde schwer verletzt.

"Die Hebebühne war für mich im toten Winkel und kollidierte mit der Kran-Brücke. Ich hab' es nur noch krachen gehört", erinnert sich der 27-Jährige. Allerdings hätte der Unfall "von allen verhindert werden können", befand Richter Jürgen Dietel.

Niclas M. (27, 2.v.l.) und Jens N. (46, 2.v.r.) müssen Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Niclas M. (27, 2.v.l.) und Jens N. (46, 2.v.r.) müssen Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.  © Ralph Kunz

Weil die Schuldfrage nicht abschließend geklärt werden konnte, stellte er das Verfahren vorläufig ein. Niclas M. muss 600 Euro, Jens N. 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Titelfoto: 123rf/roman023

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