Zu wenig geimpfte Mitarbeiter: Kippt Sachsen die Pfleger-Impfpflicht?
Dresden - Dramatisch niedrige Quote in heimischen Heimen: Mancherorts ist nur jeder zweite Pfleger oder jede zweite Schwester vollständig geimpft. Dabei gilt schon in sieben Wochen für medizinisches Personal die Impfpflicht. Sonst darf der Job nicht ausgeübt werden. Voraussetzungen, die in Sachsen eher dafür sprechen, die Pflicht zu kippen - oder zu verschieben.
"Die Impfpflicht ist gesetzlich vorgegeben. Aber wie wir die Impfpflicht realisieren, das ist Aufgabe der Länder. Da können wir mit vernünftigen Maßnahmen diejenigen mitnehmen, die Zweifel haben", sagte Thomas Grünewald (56), Chef der Sächsischen Impfkommission, in einem Online-Bürgerdialog mit Ministerpräsident Michael Kretschmer (46, CDU) auf die Frage, ob sich die Einführung der Impfpflicht etwa verschieben lasse.
Bis 15. März müssen in Sachsen rund 300.000 Ärzte, Pfleger und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege und in den Arztpraxen vollständig geimpft sein.
Aber der Nachholbedarf ist auch in diesem Bereich hoch. Die Quote der vollständig Geimpften in vollstationären Pflegeeinrichtungen beispielsweise liegt nach aktuellen Zahlen des Gesundheitsministeriums bei 65,7 Prozent (Sachsen gesamt: 62 Prozent, Deutschland: 73,1 Prozent).
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind es nur 53,2 Prozent, im Erzgebirgskreis 56,3 Prozent. Den höchsten Stand mit 83,6 Prozent verzeichnet das Ministerium gegenwärtig für die Stadt Leipzig.
Verschiebung der Impfpflicht ist nicht möglich
Gleichzeitig ist der Widerstand gegen eine Impfung bei einem Teil des medizinischen Personals hoch. In den Anzeigenspalten von Zeitungen und auf Online-Portalen häufen sich aktuell Jobgesuche von Krankenschwestern, die wegen der Impfpflicht ein neues Betätigungsfeld suchen.
Eine Chance, Impfskeptiker doch noch zu überzeugen, sieht Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) in einer verstärkten Beratung - und im neuen Impfstoff von Novavax.
Sobald der verfügbar sei, solle es eine entsprechende Initiative für Beschäftigte im medizinischen Bereich geben, kündigte sie an.
Eine Verschiebung der Impfpflicht sei aber nicht möglich: "Wir werden darauf einwirken, dass sich die Länder auf einheitliche Ermessensspielräume einigen, damit bundeseinheitlich gehandelt werden kann."
Im Klartext: Übergangsfristen ja, eine komplette Verschiebung nein. Wie die Fristen aussehen, soll in einem Erlass an die Gesundheitsämter festgelegt werden. Wann der kommt, ist offen.
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