Zwei Corona-Anträge im Landtag: Muss Untersuchungs-Ausschuss Pandemie aufarbeiten?

Dresden - Erster! AfD und BSW in Sachsen haben sich ein Wettrennen geliefert, wer zuerst einen Antrag auf einen Corona-Untersuchungsausschuss in den Landtag einbringt. Jetzt liegen beide vor. Und nun?
Maskenpflicht - inwiefern war sie in der Corona-Pandemie gerechtfertigt? Fragen wie diese soll nun ein Untersuchungsausschuss des Landtags klären.  © imago/imagebroker

Die AfD hatte ihren Antrag schon vor Monaten angekündigt, am 1. Oktober dann auf 13 Seiten auch gestellt. Die Wagenknecht-Partei brauchte einen Tag länger. Beide Anträge fordern Antworten auf die zentrale Frage, ob das Regierungshandeln in der Pandemie "eine ausreichende gesetzliche Basis" hatte, wie es im Antrag des BSW heißt.

Dennoch findet BSW-Landesvorsitzende Sabine Zimmermann (63), dass sich die Anträge "in der allgemeinen Zielsetzung und auch in den Einzelfragen" deutlich unterscheiden.

Auch die anderen im Landtag vertretenen Parteien befürworten eine Aufarbeitung. Unterschiedliche Ansichten gibt es jedoch über das Wie. CDU, SPD und Grüne stehen einem Untersuchungsausschuss äußerst kritisch gegenüber.

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"Eine Enquete-Kommission ist besser. Unser Ziel ist es, auf solche Situationen zukünftig besser vorbereitet zu sein und dabei alle Bereiche mitzudenken", teilte Franziska Schubert (42), Vorsitzende der Landtags-Grünen, auf TAG24-Anfrage mit.

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Franziska Schubert (42, Grüne) bevorzugt eine Enquete-Kommission.  © Petra Hornig
Rico Gebhardt (61, Linke) hält den AfD-Antrag für unzulässig.  © Norbert Neumann

Landtag hat maximal drei Wochen Zeit

Sabine Zimmermann (63, BSW) hat mit ihren Fraktionskollegen einen Corona-Untersuchungsausschuss beantragt - wie die AfD auch.  © DPA/Robert Michael

Die Linke bringt zudem einen Runden Tisch oder einen Rat mit Bürgern ins Spiel. Das Thema sei zu ernst, um es für parteipolitische Kampagnen zu missbrauchen.

"Genau das wollen AfD und BSW", so der rechtspolitische Sprecher der Linken, Rico Gebhardt (61). Zu entscheiden, ob die Regierungsmaßnahmen unverhältnismäßig, rechtlich unzulässig oder gar verfassungswidrig waren, das könnten nur die Gerichte.

Aber die AfD hat kraft ihrer Fraktionsstärke die erforderliche Stimmenmehrheit (Minimum: 24 Stimmen), um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

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Das BSW hingegen ist auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen. Der Landtag hat nun maximal drei Wochen Zeit, über die beiden Anträge zu entscheiden.

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