Weniger Eigentum, mehr Miete? Großer Streit auf Sachsens Wohnungsmarkt
Dresden/Leipzig - In den beiden größten Metropolen Sachsens wird Wohnraum immer teurer und zunehmend knapper. Dresden und Leipzig wollen deshalb die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stoppen. Aber die Staatsregierung spielt da nicht mit.
Leipzig hat die Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarktes beim Freistaat schon im Herbst 2021 beantragt. Die Bestimmung ist nach § 201a Baugesetzbuch die Voraussetzung für eine sogenannte Umwandlungsverordnung.
Sie verhindert, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Im Mai hob - bildlich gesprochen - dann auch Dresden den Finger.
Eine offizielle Antwort haben beide Stadtverwaltungen bisher nicht. Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Juliane Nagel (43), hat nachgefragt. Antwort: Ein entsprechender Erlass sei derzeit "nicht vorgesehen".
Unterzeichnender ist Regionalminister Thomas Schmidt (62, CDU). Nagel hat dafür kein Verständnis: Mietpreisbremse ja, aber angespannter Wohnungsmarkt nein?
Regionalministerium: Mieten-Anstieg in Leipzig nicht groß genug
Tatsächlich sind die Mietpreise pro Quadratmeter in Leipzig von 2018 bis heute von 7,76 auf 11,34 Euro gestiegen, in Dresden von 8,19 auf 11,68 Euro (Quelle: Engel & Völkers).
Spekulanten schrauben die Mietpreisspirale weiter nach oben. Sie lassen in der Regel (billig) sanieren und vermieten teurer weiter.
Ein Gutachten im Auftrag der Stadt kommt zu dem Schluss, dass genau das im Moment in Leipzig passiert. Nur 4,8 Prozent der Wohnungskäufer sind Leipziger, der große Rest kommt aus dem sonstigen Bundesgebiet.
Das Umwandlungspotenzial ist mit 96.550 Wohnungen oder 28 Prozent des Gesamtwohnungsbestands (Stand: 2020) groß. Für eine Steuerungswirkung wäre es also noch nicht zu spät. Aber das ist offenbar nicht gewollt.
Das Regionalministerium argumentiert, die Mieten in Leipzig seien nicht deutlich stärker gestiegen als im bundesweiten Durchschnitt und die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte übersteige den bundesweiten Schnitt nicht deutlich.
Damit seien die "bundesgesetzlich vorgeschlagenen Indikatoren" für die Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarkts "nicht erfüllt".
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