Wein und Obst erfroren: So will der Freistaat betroffenen Bauern helfen
Dresden - Die Kassen sind leer. Dennoch hat die sächsische Staatsregierung Hilfen in Millionenhöhe für die von den Frühjahrsfrösten betroffenen Landwirtschaftsbetriebe beschlossen. Dafür stellt der Umweltminister sogar ein hehres Ziel zurück.
Wenn das kein Statement ist: Die insgesamt 22 Millionen Euro an Hilfen für die zu erwartenden Ernteausfälle im Wein- und Obstbau kämen vor allem aus dem Klimafonds und sollen später dahin zurückfließen, sagte Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (50, Grüne).
"Das ist eine wichtige Botschaft für die Branche. Denn Obst- und Weinbau gehören zu Sachsen." Der Schritt ist aber auch ein Balanceakt für einen Landwirtschaftsminister der Grünen, für den die Rettung des Klimas eine Herzenssache ist.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die durch die Frostschäden mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung eingebüßt haben. Mit einer Versicherung gegen Unwetterschäden können sie bis zu 80 Prozent Entschädigung erhalten, ohne nur bis zu 40 Prozent.
Eine solche Verteilung sei konsequent, da die Staatsregierung den Abschluss von Versicherungen ebenfalls fördere, so Günther.
Bisher keine Schließungen von Betrieben
In der Branche ist die Furcht vor möglichen Betriebsaufgaben infolge der entstandenen Schäden hoch.
Tendenzen dazu habe es aber schon davor gegeben, hieß es aus dem Ministerium. Aktuelle Meldungen über die Schließung von Betrieben gebe es aber nicht.
Bis zu 15 Mio. Euro aus dem Hilfspaket stehen noch dieses Jahr zur Verfügung, sieben weitere sollen 2025 kommen. Der Obstbauernverband hatte die Schäden auf rund 34 Mio. Euro beziffert.
Dazu Günther: "Bei Hilfen geht es nie darum, 100 Prozent Risiken auszugleichen." Zudem sollen Ausnahmeregelungen möglich sein. Eine Antragstellung ist digital voraussichtlich ab September über die Sächsische Aufbaubank (SAB) möglich.
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