Dresden - Kein Scherz! Zum 1. April steigen die Diäten der 120 Abgeordneten des sächsischen Landtags. Die monatliche Grundentschädigung wird um 361 Euro angehoben auf dann 7315 Euro brutto. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung wird ebenfalls wachsen.
Die anstehende Aufstockung der Bezüge erfolgt automatisch. Auf diese Regelung haben sich die Parlamentarier 2010 verständigt, um nicht jedes Jahr öffentlich neu über ihre Einkommen verhandeln und abstimmen zu müssen. Das sorgte oft für Unmut in der Bevölkerung.
Die aktuelle Diäten-Erhöhung folgt dem Nominallohnindex (bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitern ab, inklusive Sonderzahlungen). Die Höhe der Entschädigung der Abgeordneten orientiert sich an der Besoldung eines Richters am Oberlandesgericht Sachsen.
Neben der Grundentschädigung haben die Abgeordneten zudem Anspruch auf Entschädigungsleistungen für mandatsbedingten Aufwand. Dazu zählt insbesondere die sogenannte Kostenpauschale.
Sie soll allgemeine Kosten abdecken, die sich bei der Tätigkeit als Volksvertreter ergeben (etwa Miete von Bürgerbüros, Fahrt- und Übernachtungskosten). Die Kostenpauschale wird in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Hauptwohnung und Landtag gestaffelt gezahlt.
Sie beträgt ab April maximal 5301 Euro.
Diätenerhöhung trotz klammer Kassen in Sachsen
Die Erhöhung der Diäten kommt zur Unzeit. Sachsen steckt mitten in äußerst schwierigen Etatverhandlungen. Bis zum Sommer will der Landtag einen Doppelhaushalt beschlossen haben.
Die Frage nach zukünftigen Diäten-Erhöhungen dürfte dabei auch mit im Raum stehen: Laut Abgeordnetengesetz muss spätestens bis zum Juli dieses Jahres darüber entschieden sein, welche Regelungen künftig für die Höhe der monatlichen Grunddiät sowie der Kostenpauschale gelten sollen.
Der Vize-Fraktionsvorsitzende der CDU, Sören Voigt (53) erklärt dazu: "Wir haben das Thema in der Fraktion andiskutiert. Priorität hat für uns jedoch aktuell die Aufstellung des Doppelhaushalts für den Freistaat."