Vorstoß aus Sachsen: Bundestag verabschiedet Gesetz gegen extremistische Richter!

Dresden - Meier gegen Maier: Im Kampf gegen Verfassungsfeinde mit Richteramt hat Sachsens Justizministerin Katja Meier (44, Grüne) einen bedeutenden Erfolg zu verbuchen: Auch auf eine Initiative aus Sachsen hin wurde im Bundestag jetzt ein neues Gesetz verabschiedet, das die Entfernung extremistischer Richter aus dem Amt erleichtert.

Kann zufrieden sein mit dem neuen Gesetz: Sachsens Justizministerin Katja Meier (44, Grüne).
Kann zufrieden sein mit dem neuen Gesetz: Sachsens Justizministerin Katja Meier (44, Grüne).  © Robert Michael/dpa

Der Antrag, einen Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen, musste bislang spätestens zwei Jahre nach dem vermeintlichen Fehlverhalten gestellt werden.

Diese Frist wurde nun auf fünf Jahre verlängert.

Wird dem Richter ein Verstoß im Amt vorgeworfen, musste ein entsprechendes Disziplinarverfahren bisher spätestens sechs Monate nach dem Ende des beanstandeten Gerichtsverfahrens eingeleitet werden - das ist künftig auch nach zwölf Monaten noch möglich.

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Ministerin Meier hat mit der Problematik einschlägige Erfahrung. In Sachsen wurde dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (62) auf Antrag des Landesjustizministeriums die Ausübung seines Richteramts untersagt, nachdem er vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden war.

AfD-Richter Jens Maier (62) wurde die Ausübung seines Richteramts untersagt.
AfD-Richter Jens Maier (62) wurde die Ausübung seines Richteramts untersagt.  © Uli Deck/dpa

Katja Meier: "Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren. Die sogenannte Richteranklage ist ein wichtiges Instrument des wehrhaften Rechtsstaates."

Titelfoto: Robert Michael/dpa

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