Von Müllgrundstück bis Löwenstall: Sachsen kämpft mit unfreiwilligen Erbschaften

Dresden - Vermüllte Grundstücke mit einem zerbeultem Bus oder eine Arztpraxis mit Patientenakten: Der Freistaat Sachsen ist auch im vergangenen Jahr wieder mehr als 1000-mal zum Erben geworden.

Besonders krasser Fall: Auf einem an den Freistaat vererbten Grundstück fanden Beamte jede Menge Hinterlassenschaften von Affen und Löwen. Es war offenbar als Gnadenhof für Zirkustiere genutzt worden. (Symbolfoto)
Besonders krasser Fall: Auf einem an den Freistaat vererbten Grundstück fanden Beamte jede Menge Hinterlassenschaften von Affen und Löwen. Es war offenbar als Gnadenhof für Zirkustiere genutzt worden. (Symbolfoto)  © Holm Helis

Für den Freistaat ist eine unfreiwillige Erbschaft nur selten lukrativ, sagt Martin Oberacher, Leiter des Geschäftsbereichs Zentrales Flächenmanagement im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB).

Häuser, Garagen, Kleingärten, Höfe oder Gewerbe seien oft überschuldet, Unterhaltspflichten für Liegenschaften sowie die Personal- und Sachkosten minderten den Gewinn eines Erbes oder zehrten ihn zuweilen ganz auf.

So musste im vergangenen Jahr etwa eine Arztpraxis abgewickelt und zahlreiche Patientenakten daraus datenschutzgerecht verwahrt werden.

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Außerdem fiel dem Freistaat ein Stallgebäude samt Wohnhaus zu, Grund und Boden gehörte aber Dritten. "Der Erblasser betrieb dort ein Asyl für Zirkustiere", erzählt Oberacher. Das Grundstück des Gnadenhofs war stark vermüllt und voller Spuren von Affen und Löwen.

Martin Oberacher vom Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement ist nicht immer glücklich über die Erbschaften, die an den Freistaat gehen.
Martin Oberacher vom Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement ist nicht immer glücklich über die Erbschaften, die an den Freistaat gehen.  © Facebook/Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Verwertbarer Überschuss rückläufig

Autos, Schmuck, Häuser, Garagen, Kleingärten oder Höfe im Wert von Millionen wurden dem Freistaat im vergangenen Jahr vererbt. Übrig bleibt am Ende vor allem Arbeit.
Autos, Schmuck, Häuser, Garagen, Kleingärten oder Höfe im Wert von Millionen wurden dem Freistaat im vergangenen Jahr vererbt. Übrig bleibt am Ende vor allem Arbeit.  © Jens Büttner/dpa

Meist erbt das Land, wenn das zuständige Nachlassgericht keine anderen Erben ermitteln kann oder das Erbe zum Beispiel wegen Überschuldung ausgeschlagen wird - der Staat kann dann die Erbschaft nicht ausschlagen.

Gibt es keine anderen Erben, wird dann das Bundesland als Erbe eingesetzt, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

Erlöst wurden aus den Erbschaften im vergangenen Jahr knapp 8,7 Millionen Euro, rund 600.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Für die Abwicklung, etwa für Unterhaltung und Sicherung geerbter Immobilien, wurden gut 3,3 Millionen Euro ausgegeben, das war eine halbe Million Euro mehr als im Vorjahr.

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Die Personal- und Sachkosten verschlangen geschätzt rund 2 Millionen Euro und damit in etwa so viel wie im Vorjahr. Am Jahresende blieb ein Überschuss von mehr als 3,3 Millionen Euro übrig - im Jahr zuvor waren es rund 3,4 Millionen Euro gewesen.

Übrigens: Autos, Schmuck, Fernseher und anderes werden über Auktionshäuser oder sogenannte Nachlassverwerter angeboten. Falls sich binnen 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers dann doch noch Erben melden, dann ist der Staat die Sachen oder den Erlös wieder los.

Titelfoto: Montage: Holm Helis, Facebook/Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

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