Von Müllgrundstück bis Löwenstall: Sachsen kämpft mit unfreiwilligen Erbschaften
Dresden - Vermüllte Grundstücke mit einem zerbeultem Bus oder eine Arztpraxis mit Patientenakten: Der Freistaat Sachsen ist auch im vergangenen Jahr wieder mehr als 1000-mal zum Erben geworden.

Für den Freistaat ist eine unfreiwillige Erbschaft nur selten lukrativ, sagt Martin Oberacher, Leiter des Geschäftsbereichs Zentrales Flächenmanagement im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB).
Häuser, Garagen, Kleingärten, Höfe oder Gewerbe seien oft überschuldet, Unterhaltspflichten für Liegenschaften sowie die Personal- und Sachkosten minderten den Gewinn eines Erbes oder zehrten ihn zuweilen ganz auf.
So musste im vergangenen Jahr etwa eine Arztpraxis abgewickelt und zahlreiche Patientenakten daraus datenschutzgerecht verwahrt werden.
Außerdem fiel dem Freistaat ein Stallgebäude samt Wohnhaus zu, Grund und Boden gehörte aber Dritten. "Der Erblasser betrieb dort ein Asyl für Zirkustiere", erzählt Oberacher. Das Grundstück des Gnadenhofs war stark vermüllt und voller Spuren von Affen und Löwen.

Verwertbarer Überschuss rückläufig

Meist erbt das Land, wenn das zuständige Nachlassgericht keine anderen Erben ermitteln kann oder das Erbe zum Beispiel wegen Überschuldung ausgeschlagen wird - der Staat kann dann die Erbschaft nicht ausschlagen.
Gibt es keine anderen Erben, wird dann das Bundesland als Erbe eingesetzt, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erlöst wurden aus den Erbschaften im vergangenen Jahr knapp 8,7 Millionen Euro, rund 600.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Für die Abwicklung, etwa für Unterhaltung und Sicherung geerbter Immobilien, wurden gut 3,3 Millionen Euro ausgegeben, das war eine halbe Million Euro mehr als im Vorjahr.
Die Personal- und Sachkosten verschlangen geschätzt rund 2 Millionen Euro und damit in etwa so viel wie im Vorjahr. Am Jahresende blieb ein Überschuss von mehr als 3,3 Millionen Euro übrig - im Jahr zuvor waren es rund 3,4 Millionen Euro gewesen.
Übrigens: Autos, Schmuck, Fernseher und anderes werden über Auktionshäuser oder sogenannte Nachlassverwerter angeboten. Falls sich binnen 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers dann doch noch Erben melden, dann ist der Staat die Sachen oder den Erlös wieder los.
Titelfoto: Montage: Holm Helis, Facebook/Sächsisches Staatsministerium der Finanzen