Raser-Minister Conrad Clemens: Droht der Strafprozess jetzt zu platzen?

Dresden - Der Termin wackelt erheblich: Eigentlich soll am Montag gegen Sachsens neuen Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) wegen illegalen Autorennens verhandelt werden. Doch dass bis dahin seine Immunität aufgehoben wird, gilt als äußerst unrealistisch.

Hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) ein wildes Autorennen geliefert?
Hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) ein wildes Autorennen geliefert?  © Sebastian Kahnert/dpa

Die Sache ist verzwickt: Eigentlich bekam Conrad Clemens ein Bußgeld von 550 Euro und zwei Monate Fahrverbot aufgebrummt, legte dagegen Widerspruch ein, nahm diesen aber wieder zurück.

Aus Sicht des Amtsgericht Weißwasser zu spät. Denn vor dem Widerspruch soll der zuständige Richter einen rechtlichen Hinweis erteilt und aus dem Verdacht der Ordnungswidrigkeit den Verdacht einer Straftat gemacht haben. Diese sollte nun am Montag verhandelt werden.

Doch vor dem Strafprozess ist Clemens durch seine Immunität geschützt. Diese aufzuheben, beantragte das Gericht bereits am 19. März. Doch wegen Formfehlers ging der Antrag zurück.

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Indessen gab es diese Woche den zweiten Versuch: "Dieser enthält nach wie vor nicht geringe Formfehler", sagt Landtagssprecher Ivo Klatte (56). "Der Präsident des Landtages hat sich nun mit der Vorsitzenden des Immunitätsausschusses und den Obleuten der Fraktionen in Verbindung gesetzt. Er wird den Antrag an den Ausschuss weiterleiten."

Landtag entscheidet: Verliert der Raser-Minister doch seine Immunität?

Der Minister könnte seine Immunität verlieren.
Der Minister könnte seine Immunität verlieren.  © Sebastian Kahnert/dpa

Parallel dazu wurde sich mit den Justizbehörden in Verbindung gesetzt, um künftige Formfehler dieser Art zu vermeiden.

Der Verhandlungstermin wird am Montag so kaum zu halten sein: Regulär tagt der Immunitätsausschuss erst wieder in der Ausschusswoche, die am 7. April beginnt.

"Dem Betroffenen muss Gehör gewährt werden", erklärt der Landtagssprecher. "Dann formuliert der Ausschuss eine Beschlussempfehlung." Sollte er entscheiden, dass Clemens seine Immunität verlieren soll, haben alle Landtagsabgeordneten noch eine Frist zu widersprechen.

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Unter Umständen muss auch der Landtag in der Plenarsitzung entscheiden, die Immunität aufzuheben. Diese startet regulär allerdings erst am 21. Mai.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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