Verbraucherschützer in Sachsen mahnen Pflichtversicherung für Flutschäden an
Leipzig - Es ist wichtig, die Pegel im Blick zu behalten. Die Besitzer von Gebäuden und Wohnhäusern sollten darüber hinaus aber auch in ihre Versicherungsverträge schauen. Die überwiegende Mehrheit der Eigentümer ist gegen solche Schäden nämlich bisher nicht versichert.
"Der Blick in die eigene Police muss sein, um zu wissen, was genau versichert ist. Nicht alle genannten Risiken sind immer im Vertrag abgedeckt. Sogenannte Elementarschäden, wie etwa Überschwemmung, müssen zusätzlich versichert werden und sind nicht automatisch im Versicherungsschutz inbegriffen", erklärt Madlen Müller von der Verbraucherzentrale Sachsen.
In der Regel kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Eigenheim auf. Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben oder Erdsenkung deckt der zusätzliche Elementarschutz ab. Die Versicherer bieten dafür unterschiedliche Verträge an.
"In manchen Fällen kann es auch sein, dass Verbraucher für das eigene Haus gar keine Elementarschadenversicherung angeboten bekommen und das kann zu einem großen Problem werden", weiß Müller.
Nach der Jahrhundertflut 2002 thematisierte die Verbraucherzentrale Sachsen diesen Missstand. Sie fordert eine Elementarschaden-Pflichtversicherung - bislang jedoch ohne Erfolg auf Bundesebene.
Titelfoto: Bildmontage: Verbraucherzentrale Sachsen/Jessica Grossmann, Sebastian Kahnert/dpa