Verbraucher-Experten warnen: Darauf solltet Ihr beim Geschenkekauf achten

Leipzig - Die Jagd nach Geschenken biegt so langsam auf die Zielgerade ein. Grund für die Verbraucherzentrale, noch mal eindringlich vor den Fallstricken des Weihnachtsgeschäfts zu warnen.

Gibt Tipps zum Weihnachtsfest: Michéle Scherer von der Verbraucherzentrale klärt über Fallstricke beim Geschenkekauf auf.
Gibt Tipps zum Weihnachtsfest: Michéle Scherer von der Verbraucherzentrale klärt über Fallstricke beim Geschenkekauf auf.  © VZB

Geschenke aus Fernost - da kann billig am Ende verdammt teuer werden.

Wenn das vermeintliche Schnäppchen nicht gefällt und zurückgeschickt werden soll, bleiben Verbraucher oft auf sehr hohen Rücksendekosten sitzen, warnt Michéle Scherer von der Verbraucherzentrale.

Deshalb sollte der Blick bei Onlineshops vor der Bestellung immer ins Impressum des Anbieters gehen. "Finden sich darin keine Angaben, wohin Käufer die Waren zurücksenden und ob sie die Rücksendekosten selbst tragen müssen, ist von einem Kauf abzuraten", so Scherer.

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Auch beim Kauf im Laden ist Umsicht geboten. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie im Online-Handel stehe Verbrauchern hier grundsätzlich nicht zu, erklärt Juristin Scherer. Ob, wie lange und zu welchen Bedingungen ein Geschenk hernach umgetauscht oder zurückgegeben werden kann - darüber entscheidet allein der Händler.

Scherer: "Fragen Sie vor dem Einkauf nach und lassen Sie sich eine entsprechende Vereinbarung bestenfalls auf dem Kassenzettel vermerken!"

Der Weihnachtsmarkt in Annaberg-Buchholz ist ein Highlight der Adventszeit im Erzgebirge. Beim Kauf von Geschenken gilt auch hier: Nie ohne Kassenbon!
Der Weihnachtsmarkt in Annaberg-Buchholz ist ein Highlight der Adventszeit im Erzgebirge. Beim Kauf von Geschenken gilt auch hier: Nie ohne Kassenbon!  © Imago

Auf Adresse des Händlers bei Weihnachtsmarkt-Käufen achten

Ein Geschenk vom Weihnachtsmarkt kann originell sein, aber auch Tücken haben. Vor allem dann, wenn man keine oder nur eine unvollständige Kaufquittung erhält. Doch ein ordentlicher Kassenbon sei sehr wichtig, sagt Verbraucherschutz-Expertin Scherer. "Darauf sollte auch die Adresse des Händlers vermerkt sein."

Erweise sich die Ware nach Weihnachten als mangelhaft, müsse man wissen, an wen man sich mit einer Reklamation wenden kann, auch wenn der Markt längst abgebaut ist.

Titelfoto: Bildmontage: VZB, imago

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