Drogen-Unfälle in Sachsen: Polizei führt neue Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung ein!

Dresden - Mobile Prüfgeräte zur Ermittlung des Cannabis-Grenzwertes gibt es (noch) nicht. Um angesichts steigender Drogen-Unfälle die Verkehrssicherheit im Freistaat zu erhöhen, will die sächsische Polizei bis Sommer flächendeckend eine sogenannte Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung (QFP) einführen.

Mit der Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung (QFP) "drohen" Sachsen künftig umfassendere Fahrzeugkontrollen.
Mit der Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung (QFP) "drohen" Sachsen künftig umfassendere Fahrzeugkontrollen.  © picture alliance/dpa/Soeren Stache

Damit setze man ein deutliches Zeichen, sagte Polizeiinspekteur Petric Kleine (62). Denn nach der am Dienstag veröffentlichten Verkehrsunfallstatistik 2024 (VKU) haben Unfälle unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten einen neuen Höchststand erreicht.

Auch deshalb soll die QFP nun bereits bewährte Kontrollverfahren anhand einer Check-Liste standardisieren und möglichst beweisfest machen.

Bei dem freiwilligen Test werden beispielsweise Gleichgewicht, Konzentration, Koordination, Motorik und Zeitempfinden überprüft.

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Praktisch sind das unter anderem ein Geh- und Drehtest, Stehen auf einem Bein oder ein Finger-Nasen-Test, wie es aus Polizeikreisen heißt.

Verpflichtend ist das Verfahren für den kontrollierten Autofahrer jedoch nicht. Weigert der sich, kann ihm jedoch die Weiterfahrt untersagt und/oder ein Bluttest angeordnet werden.

Durch Schnelltests vor Ort kann der Blutalkoholwert, nicht aber der geltende Grenzwert für Cannabis festgestellt werden. Dafür fehlen schlicht entsprechende Geräte, die es auf dem Markt noch gar nicht gibt. (Symbolbild)
Durch Schnelltests vor Ort kann der Blutalkoholwert, nicht aber der geltende Grenzwert für Cannabis festgestellt werden. Dafür fehlen schlicht entsprechende Geräte, die es auf dem Markt noch gar nicht gibt. (Symbolbild)  © IMAGO/Action Pictures/Peter Schatz

Der Cannabis-Grenzwert muss eingehalten werden

Kiffen ist seit 1. April 2024 in Deutschland nicht mehr grundsätzlich illegal. (Symbolbild)
Kiffen ist seit 1. April 2024 in Deutschland nicht mehr grundsätzlich illegal. (Symbolbild)  © imago images/Westend61

Die Bundesregierung hatte den Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen am 1. April 2024 freigegeben, am 1. August dann den Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) auf maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wer darüber liegt, dem drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Übrigens: Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in Sachsen 1673 Unfälle unter Alkohol- (-5,0 Prozent) und 377 Unfälle unter Drogeneinfluss (+4,4 Prozent).

Häufigste Unfallursache ist nach wie vor zu schnelles Fahren.

Titelfoto: Bildmontage: picture alliance/dpa/Soeren Stache, imago images/Westend61

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