Zum Totensonntag: Sachsens Friedhöfe in Zahlen
Dresden - Am heutigen Sonntag ist Totensonntag. Der Tag, an dem wohl die meisten von uns ihrer verstorbenen Angehörigen und Freunde gedenken. Der Tag auch, an dem der Gedanke an Tod und Vergänglichkeit mal nicht einfach beiseite gewischt wird. Na dann - hier ein paar Zahlen zu den letzten Ruhestätten im Freistaat.

1900
Friedhöfe gibt es schätzungsweise in Sachsen. Die exakte Zahl wird nicht offiziell ermittelt. Etwa 1350 dieser Friedhöfe sind in Trägerschaft der Evangelischen Kirche, rund 500 sind kommunale Friedhöfe. Hinzu kommen Friedhöfe anderer Träger.
64.373
Personen starben letztes Jahr in Sachsen. Im Jahr 2020 waren es 62.092 Menschen. Vor Corona, also in den Jahren 2015 bis 2019, lag die Zahl der jährlich Verstorbenen bei ca. 54.700 pro Jahr.
20
Jahre beträgt momentan die Mindestliegezeit bei erdbestatteten Toten, aber auch für Urnen. Eine Ausnahme sieht das Sächsische Bestattungsgesetz bei Leichen von Kindern vor, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind - hier beträgt die Mindestruhezeit zehn Jahre. Im Rahmen einer vorgesehenen Novellierung des Bestattungsgesetzes ist geplant, die "normale" Mindestruhe von 20 Jahren auf dann 15 Jahre zu verkürzen.

Feuerbestattungen und Bestattungswälder

70 bis 75
Prozent beträgt der Anteil der Feuerbestattungen an der Gesamtzahl der Bestattungen. Der Anteil der Erdbestattungen liegt demnach bei geschätzt ca. 25 bis 30 Prozent. Die Landesinnung der Bestatter Sachsens sieht die Tendenz zu Feuerbestattungen zunehmend, dort geht man sogar mittlerweile von einem Anteil von 80 Prozent aus. Hier schätzt man den Anteil an Seebestattungen übrigens auf etwa 1 Prozent, den der naturnahen Bestattungen in Bestattungswäldern auf ca. 5 Prozent.
10
Bestattungswälder gibt es mittlerweile in Sachsen. Weitere befinden sich derzeit in der Genehmigung. Der Freistaat war eines der letzten Bundesländer, in denen die Waldbestattung genehmigt wurde.
100
Zentimeter tief muss ein Sarg - gemessen von der Oberkante aus - auf einem Dresdner Friedhof im Erdreich liegen. Bei einer Urne reicht die Hälfte aus. Laut Paragraf 7 Absatz 1 im Sächsischen Bestattungsgesetz regeln die einzelnen Gemeinden solche Fragen in ihren Friedhofssatzungen. Das heißt, dass die geforderte Tiefe je nach Kommune variieren kann.
Leipzig hat den größten Friedhof Sachsens

48
Stunden nach dem Ableben darf ein Leichnam in Sachsen frühestens beerdigt werden. Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss er dann beerdigt werden (gilt bei Erdbestattungen). Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.
900
Jahre und älter sind gleich eine Reihe von Dresdner Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft, die immer noch "genutzt" werden. Dazu gehören der Friedhof Weißig (angelegt um 1235), der Innere Briesnitzer Friedhof (um 1275), der Friedhof Langebrück (um 1290), der Friedhof Leubnitz-Neuostra (um 1290) und der Innere Plauensche Friedhof (um 1295).
78
Hektar groß ist nach Angaben der Stadt Leipzig der dortige Südfriedhof. Damit dürfte er der größte Friedhof Sachsens sein. In Dresden ist der Heidefriedhof der größte (54 Hektar), in Chemnitz der Städtische Friedhof (40 Hektar mit Urnenhain).
Größter kirchlicher Friedhof Sachsens ist der Johannisfriedhof Dresden mit etwa 25 Hektar Fläche.

Wer muss sich um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern?

9
Stufen hat die Reihenfolge der Angehörigen, die von Gesetz wegen verpflichtet sind, einen Verstorbenen zu bestatten. Als nächste Angehörige gelten demnach ...
1. der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
2. die Kinder,
3. die Eltern,
4. die Geschwister,
5. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
6, der sonstige Sorgeberechtigte
7. die Großeltern,
8. die Enkelkinder,
9. sonstige Verwandte bis zum dritten Grade.
Kommt für die Verantwortlichkeit mehr als eine Person in Betracht (zum Beispiel bei Kindern), so ist jeweils die ältere Person verantwortlich, sofern sich die Betroffenen nicht anders geeinigt haben.
Das sächsische Bestattungsgesetz soll modernisiert werden

1000
Bestattungen (gerundeter Wert) sind letztes Jahr von den 13 örtlichen Sozialhilfeträgern, also von den Landkreisen und kreisfreien Städten bezahlt worden, weil weder bei den Verstorbenen noch bei den Angehörigen (soweit vorhanden) etwas zu holen war.
2023
soll das Sächsische Bestattungsgesetz modernisiert werden. Laut Sozialministerium (das auch die meisten der hier genannten Zahlen bereitstellte) besteht in einzelnen Fragen noch Abstimmungsbedarf mit Innen- und Justizministerium im Hinblick auf die Durchführung und Verbesserung der Leichenschauen zur Kriminalitätsbekämpfung im Freistaat Sachsen.
Mit der ersten Kabinettsbefassung sei voraussichtlich im 2. Quartal 2023 zu rechnen.
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