Stichtag im Januar: Finaler Aufruf zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Sachsen - Finaler Aufruf zum Umtausch der Führerscheine in Papierform der Jahrgänge 1971 und später.
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies erfolgt in Staffelungen und mit Fristen.
Bis zum 19. Januar dieses Jahres mussten alle der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 umtauschen lassen.
Bis zum 19. Januar 2025 hingegen haben noch die Jahrgänge 1971 und später Zeit. Wie die Europäische Union festlegte, verlieren dann alle Führerscheine in Papierform von Inhabern der genannten Jahrgänge ihre Gültigkeit.
Wer im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ebenfalls ab 2025 umtauschen. Eine Übersicht der genauen Umtauschfristen findet Ihr unter: www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde.
Alle Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst gegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Beim Fahren mit dem "alten Lappen" droht ein Verwarngeld
Der Führerscheinumtausch erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, das die jeweiligen Landkreise online oder in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen zur Verfügung stellen.
Neben dem ausgefüllten Antrag muss auch ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises sowie des alten Papierführerscheins an das zuständige Landratsamt geschickt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Die anfallenden Kosten betragen 25,30 Euro bei Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise 30,40 Euro bei Versand des Führerscheins.
Personen der Geburtsjahrgänge 1953 oder später, die ihren Führerschein in Papierform noch nicht umgetauscht haben, werden gebeten, den Antrag unverzüglich zu stellen. Wer nach Verstreichen der Frist erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihren "alten Lappen" umzutauschen.
Titelfoto: Ole Spata/dpa