Sparkassen müssen sächsischen Sparern höhere Zinsen zahlen!
Karlsruhe/Dresden - Seit Jahren streitet Sachsens Verbraucherzentrale (VZS) mit Sparkassen vor Gericht über Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung bestätigt. Benachteiligte Prämiensparer können sich über Nachzahlungen in vierstelliger Höhe freuen.
Konkret ging es um zwei Musterklageverfahren, welche die VZS seit Jahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Saalesparkasse Halle führt.
Aufgrund einseitiger Vertragsklauseln hatten die Kreditinstitute ihren Prämiensparern zu wenig Zinsen gezahlt, wie schon die Oberlandesgerichte in Dresden und Naumburg feststellten.
Mit seinen Urteilen bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Heißt: Die Sparkassen müssen die Prämiensparverträge neu berechnen und den Kunden Nachzahlungen leisten. Als Referenz zur Zinshöhe legten die Bundesrichter den Zinssatz des Bundeswertpapiers "WU9554" fest.
Ursprünglich wollten die Verbraucherschützer eine noch höhere Verzinsung, konnten sich in der Revision damit jedoch nicht durchsetzen.
Sparkassen müssen Verträge neu berechnen
Im Fall der Ostsächsischen Sparkasse bedeutet die Entscheidung für betroffene Sparer laut VZS-Berechnung eine Nachzahlung von etwa 1300 Euro pro Vertrag.
"Wir haben als erste Verbraucherzentrale die falsche Zinsanpassung in Langzeitsparverträgen aufgedeckt und seither Tausende Sparerinnen und Sparer begleitet. Nun wurde endlich Rechtssicherheit geschaffen", erklärte VZS-Vorstand Andreas Eichhorst (62) nach der BGH-Entscheidung.
Alle Sparkassen stünden jetzt in der Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa