Nachtfröste in Sachsen noch dramatischer: So hart sind die Wälder getroffen
Dresden - Die Nachtfröste haben nicht nur im sächsischen Obst- und Weinbau ihre deutlichen Spuren hinterlassen. Auch die Bäume im Wald trugen massive Schäden davon.
So waren in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres vor allem Eichen, Buchen und je nach Region auch noch weitere Baumarten betroffen. Das gab der Staatsbetrieb Sachsenforst jetzt bekannt.
Die Schäden traten abhängig vom jeweiligen Austriebs- und Aushärtungsstadium der Blätter, Nadeln und Blüten auf. Vor allem sogenannte Frühtreiber wie Esche, Rotbuche, Weißtanne, Eibe oder Walnuss haben gelitten.
"Die Bäume mit sensiblem Blattentfaltungsstadium wurden durch das Spätfrostereignis nahezu wieder auf den Winterzustand zurückgeworfen", heißt es.
Je nach betroffener Baumart, geschädigtem Kronenanteil, der Vitalität der Bäume und hinzukommenden Stressfaktoren sei bei den betroffenen Bäumen mit einem erneuten mehr oder weniger zögerlichen Neuaustrieb aus Reserveknospen zu rechnen gewesen.
Baumschulen haben gegen Frost angekämpft
Entsprechend heterogen habe sich in der Folgezeit bis Ende Juni, Anfang Juli an den Bäumen eine Wiederbelaubung gezeigt.
"Die Wirkung war bei starker Schädigung vergleichbar mit einem Fraß durch Blattfressende Insektenarten. Auch hier kommt es in der Folgezeit zu einer Regeneration der Blätter und Nadeln", erklärte der Staatsbetrieb.
Bezogen auf die Eiche habe sich danach örtlich und zum Teil regional ein früher Befall durch Eichenmehltau - eine Pilzart, die vor allem junge Eichenblätter befällt - im Mai sehr ungünstig ausgewirkt.
Nach Angaben von Sachsenforst wurde in den Baumschulen des Unternehmens versucht, das Risiko zu begrenzen - mit dem Einsatz von Thermovlies oder Frostschutzberegnung. Doch auch in den Baumschulen habe man Schäden durch den Frost nicht vermeiden können.
Keine Notlage für Tiere
Eine Notlage für Tiere des Waldes sehen die Experten nicht. "Reh-, Rot- und Schwarzwild ernähren sich auch, aber nicht ausschließlich, von Baumfrüchten wie Eicheln, Bucheckern und Kastanien", so die Erklärung.
Die Fütterung von Wildtieren allein wegen geringerer Mengen an Baumfrüchten sei nicht zulässig.
Laut Sächsischem Jagdgesetz müsse für das Wild eine sogenannte Notzeit vorliegen und vom Jäger bei der zuständigen Jagdbehörde angezeigt werden.
Dann sei er während der Notzeit zur artgerechten Fütterung verpflichtet.
Titelfoto: Patrick Pleul/dpa