Sächsische Landtags-AfD will Zustimmung zum Schuldenpaket stoppen
Dresden - Der Landtag tritt am Donnerstag auf Antrag der AfD zu einer Sondersitzung zusammen. Es wird eine Aussprache geben zum historischen Schuldenpaket und der Änderung des Grundgesetzes, das der Bundestag am Dienstag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Am Freitag findet dazu eine Abstimmung im Bundesrat statt.

"Die Art und Weise, wie sich CDU und SPD Hunderte Milliarden Euro zusätzliches Geld verschaffen wollen, ist vollkommen inakzeptabel", erklärt AfD-Fraktions-Chef Jörg Urban (60).
Er wirft der CDU Wahlbetrug vor, weil deren Kanzlerkandidat Friedrich Merz (69) vor dem Urnengang im Februar versprochen hatte, die Schuldenbremse einzuhalten.
Urban hofft, dass die Landtagsabgeordneten nun Sachsens CDU-SPD-Minderheitsregierung auffordern, im Bundesrat gegen die Sonderschulden zu stimmen.
Allerdings: Sollte die Mehrheit der Abgeordneten sich tatsächlich im Landtag gegen die Neuverschuldungspläne aussprechen, wäre das nicht rechtlich bindend. Über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheidet allein die Staatsregierung.


Linke will AfD-Antrag ablehnen

Dieses Recht besitzt sie, unabhängig davon, ob sie eine eigene Mehrheit im Landtag hat. SPD-Landes-Chef Henning Homann (45) erklärte bereits vergangene Woche, dass Sachsen im Bundesrat der Neuverschuldung zustimmen will.
Die Pläne der Bundesregierung, Schulden in Milliardenhöhe für Bundeswehr, Infrastruktur und Klimaschutz aufzunehmen, stoßen in Sachsen auch beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf Widerstand.
Es ist gegen eine Zustimmung im Bundesrat, vorausgesetzt, es gibt dafür keine Mehrheit im Landtag. Auch das BSW hatte sich deshalb für eine Sondersitzung im Landtag ausgesprochen. Die Fraktion Die Linke erklärte am Mittwoch, den AfD-Antrag am Donnerstag abzulehnen.
Wer kann eigentlich ein Sonderplenum einberufen? Eine Sondersitzung des Landtages wird angesetzt, wenn ein Viertel der 120 Abgeordneten das verlangt. Die AfD (40 Sitze) allein besitzt die dafür nötige Stimmenanzahl. Nennenswerte Zusatzkosten entstehen nicht durch Sondersitzungen in der Sitzungsperiode, so die Landtagsverwaltung.
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