So weit klaffen die Kita-Gebühren in Sachsens Städten auseinander!
Sachsen - Der Kletterkurs der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Sachsen kennt nur eine Richtung: immer höher hinaus. Lag der höchste Beitrag 2023 für einen Krippenplatz (9 Std. Betreuung) noch bei monatlich zirka 320 Euro, waren es 2024 schon über 380 Euro - ein Anstieg von fast 19 Prozent. Erstaunlich: Auf der anderen Seite der Skala schlagen mancherorts nur etwa 150 Euro für einen Krippenplatz zu Buche - deutlich weniger als die Hälfte des Spitzenwertes.
Werfen wir einen Blick auf die Karte: Radibor im Landkreis Bautzen. Wer seine Kinder hier in Krippe oder Kindergarten schickt, muss tief in die Tasche greifen.
Seit diesem Jahr zahlen Eltern für einen Krippenplatz (9 Std.) des ersten Kindes monatlich fast 381 Euro, für einen Kitaplatz (9 Std.) 207 Euro und für den Hort (6 Std.) 112 Euro. Ähnlich hohe Preise schlagen mittlerweile auch in Klingenberg (372/202/109 Euro), Dippoldiswalde (364/198/107 Euro) oder Freital (357/194/105 Euro) zu Buche.
Nur knapp 30 Kilometer von Radibor entfernt, zeichnet sich ein ganz anderes Bild. In Kreba-Neudorf im Landkreis Görlitz zahlt man im Vergleich fast schon paradiesische Elternbeiträge: 145 Euro für Krippe und 90 Euro für Kita - je 9 Stunden Betreuungszeit - sowie 50 Euro für Hort.
In den kreisfreien Städten (Leipzig: 211/130/75 Euro, Dresden: 243/177/151 Euro, Chemnitz: 225/154/88 Euro) liegen die Beiträge im guten Mittelfeld. Allerdings könnten diese in Dresden und Leipzig mit der neuen Haushaltssatzung teils massiv steigen.
Jede Gemeinde und Stadt im Freistaat bestimmt den Elternbeitrag selbst
Dass die Elternbeiträge so weit auseinander klaffen, hat vor allem einen Grund: Jede Gemeinde und Stadt im Freistaat bestimmt den Elternbeitrag im Rahmen gesetzlicher Vorgaben (siehe Infokasten) quasi selbst. Bemessungsgrundlage sind die Betriebskosten der Betreuungseinrichtungen, die vor allem durch Personal- und Sachkosten bestimmt werden.
Hier waren in den letzten Jahren die Abschlüsse neuer Tarfiverträge im öffentlichen Dienst sowie die gestiegenen Energiekosten große Preistreiber. Finanziert werden die Betriebskosten durch den Landeszuschuss, Elternbeiträge und die Träger. Der Landeszuschuss liegt aktuell bei 3455 Euro je Kind und Jahr, bezogen auf eine neunstündige Betreuungszeit.
"Sachsens Städte und Gemeinden tragen ca. 1 Mrd. Euro Kita-Betriebskosten (Stand 2023). Zusätzlich übernehmen die Gemeinden die Kosten für die Gebäude der eigenen Kitas und jener der freien Träger", erklärt Mischa Woitscheck (58), Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG).
"Wir gehen davon aus, dass in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mittlerweile rund jeder vierte Euro und in den Kreisfreien Städten rund jeder sechste Euro für die Kitas/die Kindertagespflege ausgegeben wird", so Woitscheck.
Dynamische Kostensteigerungen
Auch weil die Zusage der Regierungsfraktionen der letzten Legislaturperiode, die Landesbeteiligung an den Kita-Betriebskosten jährlich dynamisch zu den Kostensteigerungen anzupassen, nicht eingelöst worden sei, beklagt Woitscheck.
So müsste nach Berechnungen des SSG der Landeszuschuss im Jahr 2025 auf mindestens 3665 Euro erhöht werden. "Die Dynamisierung der Kita-Landespauschale hat für die Kommunen daher höchste Priorität.
Außerdem fordern die Kommunen seit Jahren, dass bei der Berechnung des Landeszuschusses auch Betreuungszeiten von mehr als 9 Stunden berücksichtigt werden."
Zur Info
Elternbeiträge dürfen gemäß § 15 Abs. 2 SächsKitaG bei Krippen 15-23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem letzten Kindergartenjahr 15-30 Prozent und im letzten Kindergartenjahr und bei Horten höchstens 30 Prozent der Betriebskosten betragen.
Andere Bundesländer, andere Sitten
Während in Sachsen die Elternbeiträge immer weiter steigen, wurden diese in anderen Bundesländern teilweise oder sogar ganz abgeschafft. Hamburg führte 2014 eine kostenfreie Betreuung für 5 Stunden täglich bzw. 30 Wochenstunden ein. Seit 2018 erhebt Berlin gar keine Elternbeiträge mehr, ebenso Mecklenburg-Vorpommern seit 2020.
Im selben Jahr beschloss auch Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit ab 2 Jahren. Seit 2010 waren hier schon die ab 3-Jährigen beitragsfrei. Auch im Saarland soll die Beitragsfreiheit bis 2027 schrittweise eingeführt werden.
Immerhin ab dem Kindergartenalter beitragsfrei werden Kinder in Niedersachsen, Hessen, Bremen und seit August 2024 auch in Brandenburg betreut. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind die letzten beiden Kita-Jahre frei. Und in Sachsen-Anhalt zahlen Eltern nur für das älteste betreute Kind.
"Die Elternbeitragsfreiheit in einigen anderen Bundesländern wird aus den dortigen Landeshaushalten finanziert. Angesichts der aktuellen Finanzsituation des Freistaates Sachsen und der Kommunen halten wir Überlegungen zur Senkung oder Abschaffung der Elternbeiträge in Sachsen für nicht umsetzbar", erklärt SSG-Geschäftsführer Mischa Woitschek.
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