So viel Falschgeld wurde in Sachsen gefunden

Chemnitz - In Sachsen taucht immer wieder Falschgeld auf. Dabei ist ein Schaden von mehr als 40.000 Euro entstanden. In Chemnitz waren dabei die wenigsten "Blüten" unterwegs.

Ein gefälschter 20-Euro-Schein (oben) im Vergleich mit einer echten Banknote.
Ein gefälschter 20-Euro-Schein (oben) im Vergleich mit einer echten Banknote.  © Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Wie das Landeskriminalamt mitteilte, wurden 2023 insgesamt 903 gefälschte Euro-Banknoten und fast 4000 Euro falsche Münzen im Zahlungsverkehr registriert. "Dabei entstand ein wirtschaftlicher Schaden von 43.785 Euro bei Banknoten und 7463 Euro bei Münzen", berichtet ein LKA-Sprecher.

In Sachsen ist Leipzig die Falschgeldhauptstadt, dort wurden 2023 mehr als 240 falsche Banknoten entdeckt, in Dresden waren es knapp 200. In Chemnitz wurden dagegen die wenigsten "Blüten" gefunden, laut LKA nur 64 Stück.

"Zu beachten ist, dass der 'Auffinde-Ort' der festgestellten falschen Banknoten nicht der Ort der Herstellung ist. Da, wo viel Geld umgesetzt wird, also in den großen Einkaufsmärkten oder Shoppingzentren, wird naturgemäß auch das meiste Falschgeld gefunden. Dass die Städte hier eher betroffen sind, liegt also an den infrastrukturellen Voraussetzungen", so das LKA.

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Welche Qualität das gefälschte Geld hat, verrät das Landeskriminalamt nicht.

So erkennt man falsche Banknoten

Wenn man Papiergeld an einer Kasse erhält, sollte man die Scheine immer prüfen, denn es gibt keinen Ersatz. Die Kontrolle sollte nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" erfolgen und nicht nur an einem Sicherheitsmerkmal durchgeführt werden.

  • es gibt fühlbare Teile, beispielsweise bei Schriftzügen, oder erhabene Linien im Randbereich bestimmter Banknoten
  • Wasserzeichen
  • Hologramme
  • Prüfen der Perlglanzstreifen, oder der Farbwechsel der Wertzahl, oder die Sichtbarkeit der mythologischen Gestalt Europa beim Kippen der Noten
  • bei verdächtigen Scheinen eine echte Banknote zum Vergleich nutzen

Wenn man merkt, dass man Falschgeld erhalten hat, darf man diese nicht an die Person zurückgeben, von der man sie erhalten hat oder an andere Personen. Das Geld sollte zur Polizei gebracht werden. Es wird empfohlen, die Scheine in einen Umschlag oder eine Tüte zu stecken, damit sie von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

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