Sachsen veröffentlicht neue Formulare für den Fall der Fälle
Dresden - Schlaganfall - und dann verfügen andere über einen? Damit das nicht passiert, gibt es die Vorsorgevollmacht, die Patienten- und Betreuungsverfügung. Die sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat jetzt aktualisierte Vorlagen veröffentlicht.
Mit einer Patientenverfügung etwa kann im Voraus festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen in bestimmten Situationen erlaubt sind oder abgelehnt werden, so die Kammer.
Sie werde wirksam, wenn die Ersteller aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst über die medizinische Behandlung entscheiden können.
Wichtig: Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden.
Eine Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, kann aber durchaus hilfreich sein. "Dabei ist es immer ratsam, sich von Ärztinnen und Ärzten beraten zu lassen", empfiehlt die Landesärztekammer.
Infos und Vorlagen zum Runterladen: slaek.de/patientenverfuegung
Titelfoto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand