Sachsen verschärft Corona-Maßnahmen: So will der Freistaat nun die Zügel anziehen!

Dresden - Sachsen will angesichts drastisch gestiegener Corona-Infektionen die Schutzmaßnahmen weiter verschärfen.

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (63, SPD). Die Corona-Zügel im Freistaat werden angezogen.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (63, SPD). Die Corona-Zügel im Freistaat werden angezogen.  © Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa

In erster Linie geht es um eine Reduzierung von Kontakten und mehr Tests.

In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte Sozialministerin Petra Köpping (63, SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden.

Bei Erreichen der Überlastungsstufe greift die 2G-Regel (geimpft und genesen) auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien.

Ausgezeichneter Bahnhof: Hier kann man sogar sein Auto zulassen
Sachsen Ausgezeichneter Bahnhof: Hier kann man sogar sein Auto zulassen

Für die Organisatoren von Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine "2G-plus-Option" geplant. Zugang wird Geimpften oder Genesenen gewährt, die zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen müssen.

Weihnachtsmärkte können stattfinden, müssen aber im sogenannten Verweilbereich - dort wo gegessen und getrunken wird - die 2G-Regel einführen.

Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen.

Verordnung soll vom 22. November bis 20. Dezember gelten

Jeder Landkreis kann die Regeln selbst verschärfen und muss dazu nicht auf eine neue Verordnung warten.

Ziel müsse es sein, die Kontakte zu reduzieren - um 60 Prozent, betonte Wirtschaftsminister Martin Dulig (47, SPD). Köpping und Dulig räumten ein, dass man noch nicht alles abschließend regeln könne, weil es noch Beratungen im Bund gebe.

Man wolle aber alle Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes ausnutzen.

Die Eckpunkte der Corona-Schutzverordnung sollen nun zur Anhörung kommen und am Freitag vom Kabinett endgültig beschlossen werden. Die Verordnung soll dann vom 22. November bis 20. Dezember gelten.

Titelfoto: Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Sachsen: