Sachsen: Schon mehr als 220 Millionen Euro Corona-Entschädigungen ausgezahlt

Chemnitz - Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mehr als 220 Millionen Euro Corona-Entschädigungen ausgezahlt. Das teilte die LDS am Donnerstag in Chemnitz mit.

Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.  © Petra Hornig

Laut der Behörde wurden seit Beginn der Corona-Pandemie 300.973 Anträge auf Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bearbeitet. Insgesamt wurden mehr als 221 Millionen ausgezahlt.

"Mit gut 300.000 abschließend bearbeiteten Anträgen hat das Corona-Entschädigungsteam meines Hauses fast 90 Prozent des derzeitigen Antragsvolumens bewältigt. Mit dieser Zahl ist wieder ein wichtiger Meilenstein erreicht", erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Das Ergebnis sei möglich, weil konsequent auf eine vollständige Digitalisierung des Antragsverfahrens gesetzt wurde. "Darüber hinaus haben wir uns für eine Teilautomatisierung in der Bearbeitung entschieden, mit der es möglich war, das Verfahren bei fast der Hälfte der zu bearbeitenden Anträge nochmals erheblich zu beschleunigen", so Kraushaar.

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In Sachsen besteht seit diesem Februar keine Corona-Quarantänepflicht mehr. Trotzdem gehen täglich noch 100 Anträge bei der LDS ein. Insgesamt wurden bisher 342.528 Anträge gestellt.

Rund 100 Mitarbeiter arbeiten Anträge ab

Wer wegen einer Corona-Quarantäne Verdienstausfall hatte, kann eine Entschädigung beantragen. (Symbolbild)
Wer wegen einer Corona-Quarantäne Verdienstausfall hatte, kann eine Entschädigung beantragen. (Symbolbild)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das Corona-Entschädigungsteam der LDS hat rund 100 Mitarbeiter, die die Anträge chronologisch nach Eingangsdatum abarbeiten.

Kraushaar weiter: "Es ist mir wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass Antragssteller – sollten sie wegen der ausstehenden Entschädigungszahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – die Möglichkeit haben, bei der Landesdirektion Sachsen eine beschleunigte Bearbeitung zu veranlassen. Diese Härtefallregelung ist den Unternehmen durch die Informationen der Kammern und Berufsverbände bekannt".

"Die Bewilligung von Entschädigungen wegen quarantänebedingtem Verdienstausfall gehörte auch vor der Corona-Pandemie zum Aufgabengebiet der Landesdirektion Sachsen. Allerdings konnte diese Aufgabe vor Ausbruch der Pandemie durch den Bruchteil einer Vollzeitstelle erledigt werden", erklärt ein Sprecher der Landesdirektion.

Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

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