Sachsen passt Corona-Regeln an und lockert Maskenpflicht: Diese Regeln gelten ab Mai!
Dresden - Sachsen passt seine Corona-Schutzverordnung abermals geringfügig an. Neu ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich.
"Dort kann man auch eine OP-Maske tragen, wenn der Mindestabstand zu den betreuten oder zu pflegenden Personen eingehalten werden kann", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) am Dienstag in Dresden.
Diese Erleichterung gelte aber nicht für Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, sie brauchten weiterhin eine FFP2-Maske.
Für den Zutritt zu heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen wird zweimal pro Woche ein Testnachweis benötigt. Er gilt nicht für die betreuten Kinder oder Menschen, die Kinder zur Einrichtung begleiten oder abholen.
Laut Köpping soll die 53. Corona-Schutzverordnung vom 1. bis zum 28. Mai gelten. Mit der neuen Verordnung wolle man die Zeit überbrücken, bis alle Krankenhäuser wieder zu einem normalen Regelbetrieb zurückkehren können.
Die Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Gefängnissen bleibt bestehen.
Dazu gibt es dringliche Empfehlungen, etwa zum Tragen einer Maske in öffentlichen Gebäuden, zur Einhaltung des Mindestabstandes und für die Beschränkung der Kontakte auf das notwendige Maß.
Impfquote in Sachsen bereitet Petra Köpping Sorgen
Die Ministerin ließ offen, wie es im Sommer mit den Schutzverordnungen weitergeht. Dazu wolle man sich auf der Gesundheitsministerkonferenz verständigen.
Köpping ging auch auf die aktuelle Pandemie-Lage in Sachsen ein und zeigte sich mit der Entwicklung zufrieden. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 669,8 habe der Freistaat am Dienstag bundesweit auf Platz 14 gelegen.
Es gebe derzeit eine Art Plateau, wo es weder richtig nach unten noch nach oben gehe. Derzeit seien in Kliniken 873 Betten auf Normal- und 123 auf Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt. Es gebe keine Überlastung der Krankenhäuser. Auch die Prognosen zur Bettenbelegung würden optimistisch stimmen. Anfang Mai sollen alle Kliniken wieder eine Vollversorgung anbieten.
"Das, was uns nach wie vor Sorge macht, ist die Impfquote in Sachsen", sagte Köpping. Die Impfbereitschaft sei weiter sehr verhalten. Die Leute sollten sich aber impfen lassen, damit es einen "guten Herbst" gebe.
Aktuell seien 64,7 Prozent der Menschen grundimmunisiert und 48,6 Prozent geboostert. Bei den über 60-Jährigen liege der Anteil der Menschen mit zwei Impfungen bei 82,8 Prozent und die Booster-Quote bei 70,9 Prozent. Mit Blick auf die vierte Impfung wolle man Empfehlungen des Robert Koch-Institutes abwarten, sagte Köpping.
Die Sächsische Impfkommission sei darauf eingestellt, dass diese Impfung für alle im Herbst kommen könnte.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa