Corona-Schutz: Erste Bürger-Klage gegen Freistaat abgewiesen
Chemnitz/Zwickau - Etappensieg für den Freistaat Sachsen: Das Verwaltungsgericht Chemnitz lehnte am Donnerstag den Eilantrag eines Zwickauers gegen die Ausgangsbeschränkungen wegen Corona in Sachsen ab. Die eigentliche Klage des Bürgers wird aber noch verhandelt.
Unterdessen gibt es zwei weitere Klagen gegen die Allgemeinverfügung in Dresden. Dagegen stellt der Leipziger Rechtsanwalt René Hobusch klar, dass er die Rechtmäßigkeit der Corona-Beschränkungen derzeit zwar prüfe, aber noch nicht entschieden habe, ob er für einen Mandanten eine Klage einreichen wolle.
Fall Zwickau/Chemnitz: Der Kläger bestreitet, dass sich die Ausgangsbeschränkung sich auf das Infektionsschutzgesetz stützen könne. Zudem halte er diese für unverhältnismäßig. Der Freistaat Sachsen hielt dagegen. Die Ausgangsbeschränkung sei zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowohl zulässig als auch gerechtfertigt.
Das Verwaltungsgericht unterstützte die Position der Landesregierung. Vor allem sei die angeordnete Ausgangsbeschränkung „geeignet, erforderlich und angemessen, um die weitere Verbreitung des Virus – und vor allem seine Verbreitungsgeschwindigkeit – einzudämmen“.
Der Eilantrag ist abgewiesen. Doch in der Sache muss das Gericht noch entscheiden.
Weitere Klagen wegen Mini-Demo und Fahrradtour
Zwei Klagen gegen die Allgemeinverfügung hat der Dresdner Anwalt Mark Feilitzsch (45) eingereicht. Es geht um den Grundrechtsschutz für eine Mini-Demo mit sechs Teilnehmern (für Flüchtlinge und Knastinsassen).
Ein anderer Kläger möchte sich das Recht erstreiten, mit einem Kumpel eine Fahrradtour machen zu dürfen.
Die Kläger wehren sich in beiden Fällen nicht gegen das Trennungsgebot. Aber die sächsische Regelung sei nicht ausgewogen.
Mark Feilitzsch spitzt den Konflikt zu: „Wirtschaftliche Betätigung während der Corona-Krise ist erlaubt. Demokratie ist offenbar nicht systemrelevant.“
Schon am Donnerstag hatte der Leipziger Anwalt Jürgen Kasek (39) angekündigt, mit seinem Kollegen René Hobusch gegen die Allgemeinverfügung des Freistaats zu klagen.
Dieser Darstellung widerspricht Hobusch: „Ich habe als Jurist große Bedenken zur Rechtmäßigkeit. Meine Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Ich kann heute noch nicht sagen, ob oder mit wem ich klage.“
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Titelfoto: Uwe Meinhold