"Nicht strafbar": Richter sprechen Auto-Poser frei!
Dresden/Zittau - Imponiergehabe ist nicht strafbar. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden klar. Dort verlangte der Generalstaatsanwalt eine Verurteilung von zwei sogenannten "Ring-Rasern" aus Zittau. Doch ein illegales Kraftfahrzeugrennen war den Audi-Fahrern nicht nachzuweisen.
Seit Jahren kämpft Zittau gegen die Raser vom Ring, einer Straße, die die Altstadt umschließt. Mit Polizei-Kontrollen und Blitzern.
So sollen auch Rene S. (34) und Franz G. (28) im Januar 2020 gegeneinander angetreten sein. Mit überhöhter Geschwindigkeit seien sie mit ihren Audis durch die Innenstadt gedonnert. Allein, der Nachweis war schwer.
Zwar eilte die Polizei hinterher, konnte aber keine genaue Geschwindigkeit angeben. Vor dem Blitzer am Töpferberg bremsten die Autos ab. Ein Foto gibt es also nicht. Überdies fuhren die Boliden laut Zeugen nebeneinander, was ein Kräftemessen unwahrscheinlich macht.
Immerhin hatte Franz mit 246 mehr PS unter der Haube als sein "Gegner" Rene mit 171 PS ...
Dennoch gab es im Amtsgericht Zittau Bewährungsstrafen, Führerscheinentzug und ein Audi wurde eingezogen.
Das Landgericht Görlitz hob das Urteil aber auf, sprach beide Männer frei. "Übersteigertes Aufmerksamkeitsstreben" sei nicht strafbar, so die Richter, die durchaus anerkannten, dass die Audis mit heulenden Motoren durch Zittau gerauscht waren.
Dagegen ging der Generalstaatsanwalt in Revision beim OLG. Aber auch die obersten Richter Sachsens sahen im "Gepose" keine Straftat. "So fährt man nicht", sagte die Vorsitzende Richterin. "So was möchte man auch nicht im Straßenverkehr haben. Aber es ist nicht strafbar."
Titelfoto: dpa/Frank Rumpenhorst