Neues Gesetz zur Einbürgerung: Mackenroth rechnet mit Antragsboom
Dresden - Donnerstag tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. "Ich rechne mit einem regelrechten Antragsboom. Die Voraussetzungen, um einen Antrag stellen zu können, werden erheblich erleichtert", erklärte am Dienstag dazu Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth (74, CDU).
Die Vereinfachung der Verfahren stellt die hiesigen Staatsangehörigkeitsbehörden aber vor immense Herausforderungen, denn sie kämpfen bereits mit einem enormen Bearbeitungsrückstau.
Einbürgerungsverfahren ziehen sich heute teilweise über mehrere Jahre hin. Der Christdemokrat rechnet nun "mit einer Überlastung der Kommunen".
Bereits 2023 hatte Mackenroth im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen sowie die Einrichtung einer überregionalen Kontakt- und Clearingstelle angeregt.
Im Windschatten der kommenden Antragswelle könnte zudem eine Klageflut auf die Justiz zukommen.
Einbürgerungswillige können nach drei Monaten "Untätigkeitsklagen" einreichen
Denn Einbürgerungswillige besitzen das Recht, bereits nach drei Monaten "Untätigkeitsklagen" bei den Verwaltungsgerichten einzureichen, wenn ihre Anträge nicht bearbeitet werden.
"Das blockiert die personellen Ressourcen zusätzlich", so der Politiker.
Titelfoto: Bildmontage: Norbert Neumann, Kristin Schmidt