Sachsens Verbraucherzentrale startet Sammelklage gegen Zalando

Leipzig - Dank des neuen EU-Verbandsklagerechts sind seit Freitag auch in Deutschland Sammelklagen zulässig. Sachsens Verbraucherzentrale (VZS) startet nun das erste Verfahren - gegen den Online-Händler Zalando.

Eine Kundin hat bei Zalando ordentlich zugeschlagen. Doch wer die Zahlungsfristen versäumt, bekommt hohe Mahngebühren aufgebrummt, gegen die Sachsens Verbraucherschützer nun klagen wollen.
Eine Kundin hat bei Zalando ordentlich zugeschlagen. Doch wer die Zahlungsfristen versäumt, bekommt hohe Mahngebühren aufgebrummt, gegen die Sachsens Verbraucherschützer nun klagen wollen.  © imago /Geisser

Es sind die hohen Mahnkosten, die Sachsens Verbraucherschützer auf die Palme treiben. Wer bei Zalando bestellt und mit der Zahlung in Verzug gerät, dem werden mit der zweiten Mahnung bereits 5,30 Euro "Mahngebühren" via E-Mail aufgeschlagen.

"Wir halten diese Gebühren für unzulässig", sagt VZS-Rechtsexperte Michael Hummel. "Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering."

Die Verbraucherzentrale will nun das neue EU-Recht nutzen und hat betroffene Zalando-Kunden zur Sammelklage aufgerufen. Heißt: Die VZS will vor Gericht für möglichst viele Verbraucher die Mahngebühren zurückholen, ohne dass diese selbst ins Prozessrisiko einsteigen müssen.

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Wer sich der Klage direkt in der ersten Phase anschließen möchte, müsse lediglich gegenüber der VZS nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden, erklärt Jurist Hummel. In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, können sich alle Interessierten anschließen.

Startet zum ersten Mal eine Sammelklage: Michael Hummel (49), Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen.
Startet zum ersten Mal eine Sammelklage: Michael Hummel (49), Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen.  © VZS

Die Beteiligung an der neuen Sammelklage ist für alle Betroffenen kostenfrei, weil Risiko und Kosten die Verbraucherzentrale übernimmt.

Titelfoto: imago /Geisser

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