Neue Maskenpflicht in Sachsen: Einkaufen bald nur noch mit FFP2-Maske erlaubt!
Dresden - Der Freistaat Sachsen verschärft die geltende Maskenpflicht: Ab dem 28. Dezember reicht selbst zum Einkaufen keine normale OP-Maske mehr, stattdessen muss man künftig eine FFP2-Maske tragen!
Wie das sächsische Sozialministerium am Mittwochnachmittag bekannt gegeben hat, gilt die neue und härtere Masken-Regel "in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen".
Selbst in Geschäften des täglichen Bedarfs, also Supermärkten und Drogerien, muss man also die stabileren FFP2-Masken tragen.
Auch bei "Sitzungen von Gremien und Parteien und ähnlichen Veranstaltungen", die nicht online stattfinden können, reicht künftig keine medizinische Maske mehr.
Eine Ausnahme dieser neuen Regeln gilt nur für Kinder: Bis zum 6. Lebensjahr sind die Kleinen nach wie vor von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren reicht auch weiterhin eine OP-Maske, das gilt auch für Läden oder Räume, in denen Erwachsene die FFP2-Variante tragen müssen.
Diese Anpassung der Corona-Regeln soll laut der Mitteilung des Ministeriums dabei helfen, die Pandemie weiter einzudämmen und vor allem die Ausbreitung der Omikron-Variante so gut wie möglich zu verlangsamen.
Die neue Maskenpflicht in geschlossenen Räumen tritt am nächsten Dienstag, also dem 28. Dezember, in Kraft und gilt dann vorerst befristet bis zum 9. Januar 2022.
Weitere Änderungen der Corona-Regeln in Sachsen
Außerdem hat die Staatsregierung noch zwei weitere Regeländerungen eingeführt, die sich auf die erlaubte Teilnehmerzahl von privaten Treffen und Beerdigungen auswirken.
Privaten Zusammentreffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen dürfen künftig zwar weiterhin stattfinden, aber nur noch mit maximal zehn Personen - zuvor waren bis zu 20 erlaubt. Kinder und Jugendliche werden dabei nicht mitgezählt.
Bei Beerdigungen gilt weiterhin die 3G-Regel, es dürfen also auch ungeimpfte, aber getestete Personen teilnehmen, allerdings wird die Zahl der maximal erlaubten Besucher auf 20 begrenzt.
Abgesehen von diesen Neuerungen bleibt die bislang geltende Corona-Notfallverordnung von Sachsen auch weiterhin in Kraft. Das heißt, dass alle bisherigen Regeln und Maßnahmen im Freistaat weiter gelten - und zwar vorerst bis einschließlich 9. Januar 2022.
Titelfoto: Swen Pförtner/dpa