Neue Corona-Verschärfungen in Sachsen: Ab heute gilt die 2G-Pflicht!
Dresden - Neue Corona-Regeln für Sachsen: Ab dem heutigen Montag setzt der Freistaat die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um!
Das ist der zentrale Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung, die das Kabinett am Freitag in Dresden beschloss.
Damit haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt etwa zur Innengastronomie, Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Auch Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion sind betroffen.
Für den Einzelhandel oder Gottesdienste gilt 2G nicht.
Die Lage in Sachsen sei dramatisch, sagte Petra Köpping (63). Sie neige nicht zu Übertreibungen und die Krankenhausbelegung bereite ihr große Sorgen. Experten hätten der Regierung geraten, jetzt zu handeln.
Allerdings sei die neue Schutzverordnung keine Neuerung im eigentlichen Sinne. Man vollziehe nur das, was vorher schon vereinbart war. Köpping rechnet damit, dass die Überlastungsstufe bereits am 10. oder 11. November erreicht wird.
Bisher war die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche erst ab Erreichen der Überlastungsstufe vorgesehen – dann, wenn in Krankenhäusern 1300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind oder ein Hospitalisierungswert von 12,0 erreicht ist. Diese Regelung wurde nun zeitlich vorgezogen.
Zudem gibt es eine weitere Neuerung: In Bus und Bahn sind FFP2-Masken fortan Pflicht - die einzige Ausnahme dieser Regeln sind Schüler.
Corona-Lage in Sachsen spitzt sich zu
Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern greift die sächsische 2G-Regel – egal ob sie drinnen oder draußen stattfinden.
Zugleich ist damit eine Höchstgrenze für Gäste verknüpft. Bei maximal 50-prozentiger Auslastung sind höchstens 25.000 Besucher erlaubt. Ausnahmen für Weihnachtsmärkte bleiben bestehen.
Schulen und Kitas bleiben auch bei Erreichen der Überlastungsstufe offen, auf den dann ursprünglich geplanten Wechselunterricht wird verzichtet. Die Maskenpflicht gilt weiter auch im Unterricht.
Die bis einschließlich 25. November geltende Verordnung enthält auch neue Vorgaben für Arbeitgeber. Ihnen wird dringend empfohlen, wenn möglich alle Beschäftigten im Homeoffice arbeiten zu lassen. Die zweimal pro Woche geltende Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt bleibt.
Um Pflegeheime besser zu schützen, soll künftig das gesamte Personal täglich getestet werden. Zudem soll fortan stärker kontrolliert werden.
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