Neue Corona-Regeln in Sachsen: Schulen ab 15. März wieder komplett offen, Außen-Gastro ab 22. März – aber …

Dresden - Alle Schulen wieder offen, Bau- und Gärtenmärkte auch, ebenso Biergärten und Außen-Gastro – die Landesregierung hat ihre kompletten Lockerungspläne für die kommenden Wochen vorgestellt. Alles jedoch mit einem großen Aber.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (45, CDU).
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (45, CDU).  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Gute Nachricht für Sachsens Schüler: Ab 15. März sollen alle Schulen wieder offen sein, die Förderschulen sogar bereits ab dem 10. März. Das kündigte Schulminister Christian Piwarz (45, CDU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts an.

Während es bei den Förderschulen feste Klassen geben werde, bekämen die anderen Schulen ab 15.3. zunächst noch Wechselunterricht aus Präsenz und Homeschooling.

Bedingung in jedem Fall: Jeder Schüler muss sich einmal pro Woche selbst testen, jeder Lehrer zwei Mal pro Woche. Es gilt eine Testpflicht.

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Laut Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) sind keine Ausgangssperren mehr vorgesehen. Es werde aber eine Hotspot-Regelung geben. Dort kann mithin die Sperre und auch das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit schnell wieder eingeführt werden (ab Inzidenz über 100).

Auch Museen, Galerien und Zoologische Gärten dürfen ab dem 15. März wieder besucht werden. Allerdings vorerst nur mit Terminbuchung (bei Inzidenz unter 100). Bei einem Wert unter 50 braucht es für diese drei Einrichtungen keinen Termin mehr.

Außen-Gastronomie kann ab 22. März wieder öffnen, wenn die Inzidenz 14 Tage lang unter 100 bleibt

Christian Piwarz (45, CDU), Kultusminister von Sachsen, und Petra Köpping (62, SPD), Sozialministerin von Sachsen.
Christian Piwarz (45, CDU), Kultusminister von Sachsen, und Petra Köpping (62, SPD), Sozialministerin von Sachsen.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Frühestens ab 22. März dürfen Bühnen (mit Konzertsälen) und Kinos wieder aufmachen. Voraussetzung ist ein Wert von unter 100 vierzehn Tage lang vorher. Auch Biergärten sowie Außenbereiche von Gastronomien dürfen ab dem 22. März unter dieser Bedingung wieder Gäste empfangen.

Dort gilt Voranmeldung, Testpflicht und Hinterlassen der Adresse. Für alle Öffnungen ist eine dauerhafte Inzidenz von 100 Bedingung. Wird die Inzidenz an drei Tagen in Folge überschritten, werden die Lockerungen wieder zurückgenommen.

"Unter 100" ist Voraussetzung sowohl für ganz Sachsen als für die jeweilige Region. Heißt: Die Kommunen und Gebietskörperschaften können selbst über Lockern und Öffnen entscheiden. Der Name dafür lautet "Rückfalloption".

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Was laut MP Michael Kretschmer (45, CDU) nicht geht: Eine Kommune ist unter 50 und öffnet, während die Inzidenz im gesamten Freistaat noch über 100 steht!

"Denn wir sind in Sorge, dass uns die Situation abermals entgleitet. … Dass sich das wie ein Schneeballsystem immer weiter verbreitet." Schließlich übernähmen die Mutationen sukzessive die Vorherrschaft, so der MP wörtlich.

Schnelltest-Pflicht in vielen Bereichen

Die Außengastronomie, wie hier am Dresdner Neumarkt, könnte bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 wieder aufmachen.
Die Außengastronomie, wie hier am Dresdner Neumarkt, könnte bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 wieder aufmachen.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

"Es darf auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden, Corona ist vorbei." Er glaube überhaupt, dass Deutschland zu schnell und zu weit öffne. "Wir müssen versuchen, die Inzidenz zu drücken, damit wir einen guten Sommer haben können."

Die Schnelltest-Pflicht in Sachsen gilt künftig überall, wo Kunden oder Besucher Läden oder Einrichtungen frequentieren – ab dem Moment, wo sie in der Breite verfügbar sind. Köpping einschränkend:

"Es besteht keine Testpflicht für Kunden, wenn nicht genügend Selbsttests da sind." Köpping sprach mit Blick auf die Öffnungsangebote von einem "Kompromissweg, der nicht ganz ungefährlich ist."

Für Galerien, Zoos und Museen sind NICHT zwingend Schnelltests verpflichtend.

Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung gilt zunächst vom 8. bis zum 28. März. Beschlossen werden soll die neue Verordnung am Freitag, 5. März.

Weitere gute Nachricht: Das Vogtland bekommt ein zweites Impfzentrum.

Titelfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa, Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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