Neue Corona-Regeln in Sachsen: Masken auch im Unterricht, Friseur-Kunden brauchen Test
Dresden - Sachsens Kabinett hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln für den Freistaat vorgestellt. Diese gelten ab Donnerstag, 1. April, bis zum 18. April.
"Die Lage ist weiter beunruhigend", sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) zu Beginn. Vor allem die Mutationen bereiten Sorge.
Insgesamt gibt es in Sachsen 5391 Mutationsfälle, davon überwiegend die britische Variante. Die Zahlen verdoppeln sich, vor allem in Dresden.
Thema Impfen: Sachsen ist Spitzenreiter, was die Zweitimpfungen angeht. "Nirgendwo sind mehr Menschen anteilig durchgeimpft als in Sachsen", so Köpping. Bislang wurden insgesamt 609.713 Impfdosen verteilt, davon 382.309 Erstimpfungen. Nach Ostern - ab 7. April - wird auch in Hausarztpraxen geimpft.
Über Ostern wird außerdem durchgehend geimpft - anders als in anderen Bundesländern.
Köpping betonte, man wolle nicht nur die Inzidenzen als Richtwerte, sondern auch die maximale Bettenauslastung. Das Maximum hierbei liegt bei 1300 Betten. Sollte die Entwicklung so weitergehen, wie befürchtet, rechnet man am 11. April mit dem 1300er-Wert bei den Betten. Wird der Wert überschritten, wird die "Rückfall-Option" gezogen, das heißt, Zoos, Geschäfte, etc. werden wieder geschlossen.
Köpping empfiehlt weiterhin, auf Reisen zu verzichten. Maske soll überall dort getragen werden, wo Menschen sind.
Die Corona-Regeln in Sachsen ab 1. April
Schule: Die Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt - in allen Klassen. Masken (OP oder FFP2) müssen ab der Stufe 5 auch im Unterricht getragen werden, so Kultusminister Christian Piwarz (45, CDU).
Schüler und Lehrer werden künftig zweimal die Woche getestet (statt vorher einmal).
Kindergärten: Erzieher und Erzieherinnen müssen sich nun ebenfalls zweimal die Woche testen lassen. Eltern brauchen zum Bringen und Abholen ihrer Kinder nur dann einen Test, wenn sie ins Gebäude müssen. Im Eingangsbereich wird keiner benötigt.
Treffen: Es dürfen sich weiterhin nur zwei Hausstände treffen, dabei maximal fünf Personen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgerechnet.
Friseure und körpernahe Dienstleistungen: Neu ist, dass nun künftig auch Friseurkunden einen tagesaktuellen Negativ-Test brauchen. Ebenso wie Kunden bei weiteren körpernahen Dienstleistungen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen sich zweimal die Woche testen. Gleiches gilt auch bei Fahr- und Musikschulen.
Andere Berufsbereiche, die Kundenkontakt haben, müssen sich nun statt einmal auch zweimal wöchentlich testen lassen. Die Arbeitgeber müssen diese Tests bereitstellen.
Geschäfte, Museen, Zoos, Galerien : Die Landkreise können die Einrichtungen inzidenzunabhängig weiterhin öffnen, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 nicht überschritten wird.
Fitnessstudios: Diese können - ebenso wie weitere Innensportanlagen - bei einer konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen.
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