Neue Corona-Regeln in Sachsen: Das ändert sich ab dem 5. September

Dresden - Zur Bestätigung einer Corona-Infektion reicht in Sachsen künftig ein professionell erfolgter Antigentest.

In Sachsen gelten ab dem 5. September neue Corona-Regeln.
In Sachsen gelten ab dem 5. September neue Corona-Regeln.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Dresden vom Donnerstag ist ein PCR-Test jedoch weiterhin für den Genesenen-Nachweis verpflichtend - dieser bleibt auch weiterhin kostenlos.

Damit würden Quarantäne- und Isolationsregeln zum 5. September an die aktuelle Pandemie-Entwicklung und an die Regeln in anderen Bundesländern angepasst.

Aus wichtigen Gründen kann nach positivem Selbsttest auch auf eine Bestätigung verzichtet werden, etwa bei Krankschreibung durch einen Arzt wegen Covid-19-Verdachts und -Diagnose, wenn die nächste Teststelle zu weit weg ist oder Betroffene körperlich eingeschränkt sind.

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Die Dauer der Absonderung positiv getesteter Personen liegt weiter bei fünf Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten.

Ist der Test auch danach positiv, verlängert sie sich, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht ist - längstens bis zum zehnten Tag. Am Ende ist wie bisher kein Testnachweis erforderlich.

Das sächsische Gesundheitsministerium informiert auf Twitter über die neue Corona-Regelung

Nur Menschen, die in der Pflege oder medizinischen Versorgung tätig sind, brauchen einen negativen Testnachweis, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Absonderung wieder arbeiten wollen.

Titelfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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