Neue Corona-Lockerungen in Sachsen: Volksfeste und Fußball mit Publikum erlaubt

Dresden - Wenn nichts schiefgeht, treten ab dem 18. Juli die bislang umfangreichsten Corona-Lockerungen in Kraft. Möglich sind dann vor allem wieder Volksfeste und Turniere im Breitensport. Doch es gibt eine Menge Aber.

Sozialministerin Petra Köpping (62, SPD).
Sozialministerin Petra Köpping (62, SPD).  © Ove Landgraf

"Künftig sollen wieder Betriebs- und Vereinsfeiern möglich sein. Ebenso Ferienlager", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) am Dienstag in Dresden. Die Obergrenze der beteiligten Personen liegt jeweils bei 50. Bislang waren in dieser Größenordnung nur Familienfeiern möglich.

Auch Theater und Opern dürfen sich über weitreichende Lockerungen freuen. Statt bislang einen Mindestabstand von 1,50 Metern von Zuschauer zu Zuschauer vorhalten zu müssen genügt ab dem 18. Juli jeweils 1 Meter.

"Voraussetzung ist die Nachverfolgbarkeit der Anwesenden", so Köpping. Es müssen also Listen für die Eintragung der Wohnadresse jedes Besuchers ausliegen und auch ausgefüllt werden. Ist das nicht machbar, bleibt der Mindestabstand 1,50 Meter bestehen. Die Abstandsregeln gelten auch bei wiedererlaubten Jahrmärkten und Volksfesten, wozu unter anderem Weinfeste zählen, betonte die Ministerin. Eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht.

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Aber eine Voraussetzung: Die Veranstalter müssen ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Die Genehmigungen wiederum stellen die örtlichen Gesundheitsämter aus. Diese entscheiden auch über gesonderte, lokale Maßnahmen wie zum Beispiel die Pflicht zur Einzäunung eines Festgeländes.

Zusammenfassend: Obergrenze? Nein. "Was der Platz hergibt", so die ministerielle Aussage.

Sportveranstaltungen werden wieder erlaubt, aber ohne Singen

Dichtes Gedränge, wie hier beim Weinfest in Radebeul 2018, wird dieses Jahr eher nicht möglich sein.
Dichtes Gedränge, wie hier beim Weinfest in Radebeul 2018, wird dieses Jahr eher nicht möglich sein.  © Steffen Füssel

Ab dem 18. Juli sollen auch wieder Sportveranstaltungen mit Publikum zugelassen werden. Nur nicht im Profibereich. Einladen dürfen wieder Vereine aus dem Bereich des Breitensports. Auch hier gilt die Pflicht zum Hygienekonzept - und ein kurioses Aber: Köpping bittet, "so weit als möglich auf Rufen, Singen, Schreien" zu verzichten ...

Beschlossen werden soll die "Ferienverordnung" kommende Woche im Kabinett der Landesregierung. Bis dahin wollen die Ministerinnen und Minister die geplanten Regeln mit den Städten, Gemeinden und Kommunen diskutieren.

Geltungsbereich ist 18. Juli bis 31. August.

Und einen Tag darauf, ab dem 1. September, sollen auch wieder Großveranstaltungen möglich sein. Noch nicht wieder geöffnet werden dürfen ab Mitte Juli Bordelle, Saunen und große Sportstadien.
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Auch Maskenpflicht gilt weiter: Sowohl in Läden als auch im ÖPNV. Hier will Sachsen eine bundeseinheitliche Regelung abwarten, hieß es.

Titelfoto: Ove Landgraf

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