Urteil gegen Axtmörder aus dem Vogtland gefällt
Zwickau - Am Dienstag fällte das Landgericht Zwickau das Urteil im Strafverfahren gegen Robin M. (28), der im April 2022 seinen Nachbarn brutal getötet haben soll.
Anfang November begann die Strafverhandlung gegen den 28-Jährigen. Am Dienstagnachmittag dann das Urteil: Das Zwickauer Gericht erkannte den Angeklagten wegen Mordes für schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Außerdem habe das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und den Hinterbliebenen des Opfers eine Entschädigung von 12.000 Euro zugesprochen.
Im Laufe der Verhandlung wurde der Tathergang genauer festgestellt: Danach habe der 28-Jährige, der bereits vorbestraft war, unter Alkoholeinfluss gegen 4 Uhr morgens am 13. April 2022 dem Geschädigten M. in Syrau erst mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen, anschließend mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 21 Zentimeter) mehrfach auf ihn eingestochen und am Ende fünfmal mit einer Axt auf seinen Kopf eingeschlagen.
Der Angeklagte meldete den Vorfall selbst bei der Polizei. Als diese am Tatort eintraf, steckte die Axt noch im Kopf des Geschädigten. Er verstarb noch vor Ort. Robin M. wurde daraufhin vorläufig festgenommen und befand sich seitdem in Haft.
Volle Schuldfähigkeit trotz hohem Alkoholwert
Anlass für diese brutale Tat war ein Handystecker, den der Angeklagte unrechtmäßig an der Steckdose einer nicht gemieteten Garage der Vermieterin (und Lebensgefährtin des Geschädigten) angebracht hatte und dessen Schutzschalter auf "0" gestellt war, weswegen der Handystecker ohne Strom war.
Unmittelbar vor der Tat hat der Angeklagte bereits über mehrere WhatsApp-Nachrichten ein gewaltsames Vorgehen gegen den Geschädigten angekündigt, da er diesen für den Verursacher hielt.
Das Gericht hat die Tat am Ende als Mord beurteilt und das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Ohne Mordmerkmal hätte die Tat nur als Totschlag und gefährliche Körperverletzung verurteilt werden können (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren). Trotz einem Alkoholwert von 2 Promille während der Tatzeit wurde von einer vollen Schuldfähigkeit ausgegangen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann noch eine Woche lang Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen.
Titelfoto: Uwe Meinhold