Tauben gefüttert: Stadt in Sachsen leitet Verfahren gegen Frau ein
Plauen - Es geschah im Morgengrauen in Plauen (Vogtland): Am letzten Januartag, um 4 Uhr früh, sahen Mitarbeiter der Plauener Polizeibehörde, wie eine Frau Vogelfutter streute. Auf diesen Moment hatten sie lange gewartet. Sie stellten die Ortsfremde und kündigten ihr die Einleitung eines Verfahrens an. Tauben füttern - in Plauen eine ernste Sache.
Was war passiert? "Immer wieder war in den vergangenen Wochen an Bäumen am Postplatz, den Kolonnaden und dem Klostermarkt Hafer, Mais und anderes Körnerfutter ausgelegt worden. Dies lockte viele Tauben und auch Ratten an", so die Stadtverwaltung.
Martin Gabriel, Chef der Polizeibehörde, erklärt: "Das Füttern wilder Tiere ist im Stadtgebiet durch die Polizeiverordnung seit 2020 verboten" - das Füttern ist also illegal.
Der Frau, die nicht weit von Plauen weg wohnt, droht nun eine Geldbuße. Zudem "darf" sie die Reinigungskosten für die Futterrückstände tragen. Das Bußgeld beträgt mindestens 60 Euro.
Eric Holtschke (35), Sprecher der SPD/Grüne/Initiative-Fraktion, findet die Polizeiverordnung richtig: "Wenn es ein Wildtierfütterungsverbot gibt, darf man keine Wildtiere füttern. Das ist in Ordnung. Tauben sorgen für eine aggressive Verschmutzung. Ein Ärgernis für viele Bürger."
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