Plauen: Alkoholverbot in Innenstadt ist rechtswidrig!
Plauen - Gerade erst beschloss der Plauener Stadtrat die Erweiterung der Alkoholverbotszone auf weitere Gebiete der Innenstadt, da hebt Chemnitz das Stopp-Schild! Die Landesdirektion erachtet die Satzung als rechtswidrig.
Für den Erlass einer solchen Verordnung muss die Gemeinde nämlich nachweisen, dass in dem Gebiet alkoholbedingte Straftaten häufiger vorkommen als anderswo.
Behördensprecher Ingolf Ulrich: "Von den vorgebrachten 13 Fällen verblieben nach Prüfung nur zwei relevante übrig." Zu wenig, um für ein Bier in der Öffentlichkeit dann auch noch bis zu 5000 Euro Bußgeld anzudrohen.
Wegen einer Gesetzesänderung prüft die Landesdirektion örtliche Alkoholverbote, etwa in Aue, Pirna oder Hoyerswerda.
Die im vogtländischen Auerbach wurde ebenfalls beanstandet.
Titelfoto: Ellen Liebner