Corona-Testpflicht für Friseurkunden bleibt! Gericht lehnt Eilantrag ab

Chemnitz - Wer im Vogtland zum Friseur geht, muss einen Corona-Test mitbringen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz lehnte jetzt einen Eilantrag aus dem Vogtlandkreis gegen die Testpflicht ab.

Wer im Vogtland zum Friseur geht, muss einen Corona-Test mitbringen. (Symbolbild)
Wer im Vogtland zum Friseur geht, muss einen Corona-Test mitbringen. (Symbolbild)  © Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatte die Inhaberin eines Friseursalons in Plauen gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Widerspruch eingelegt. Sie sah unter anderem in der aktuellen Corona- Verordnung des Landes Sachsen keine Rechtsgrundlage für eine solche Testpflicht.

Ein Corona-Test 48 Stunden vor Friseurbesuch erscheine aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr sinnlos und unverhältnismäßig, argumentierte die Frau.

Es gebe keine wissenschaftliche Erkenntnis, dass damit Infektionen vermieden werden könnten.

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Das Gericht entschied, dass die Regelung zur Corona-Testpflicht rechtmäßig ist. Die Richter beriefen sich dabei auch auf das Infektionsschutzgesetz.

"Die Anordnung der Testpflicht verfolgt den legitimen Zweck, die weitere Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 im Vogtlandkreis zu verhindern und so die dortige Bevölkerung - und somit auch die Antragstellerin - vor den von einem massenhaften Infektionsgeschehen ausgehenden Gefahren für Leib und Leben zu schützen", hieß es.

Corona-Hotspot Vogtland

Die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung der Infektion und einer Überlastung des Gesundheitswesens mit gravierenden Folgen für die Versorgung bestehe aktuell wegen des derzeitigen Infektionsgeschehens in besonderem Maße.

Das Vogtland ist seit Längerem einer der größten Corona-Hotspots in Deutschland. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes in Berlin lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche am Freitag hier bei einem Wert von 419,5. Bundesweit waren es 119,1.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragstellerin steht eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen zu.

Titelfoto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

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