Das muss man bei Hexenfeuer & Co. beachten

Plauen - Bald ist es wieder so weit und die Frühlingsfeuer beziehungsweise Höhen- oder Hexenfeuer lodern in Sachsen. Bei der Durchführung der Feuer am 30. April gibt es einiges zu beachten, wie der Vogtlandkreis hinwies.

Am 30. April lodern in Sachsen wieder die Frühlings- oder Höhenfeuer. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. (Archivbild)
Am 30. April lodern in Sachsen wieder die Frühlings- oder Höhenfeuer. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. (Archivbild)  © Maik Börner

Was darf rein ins Hexenfeuer?

"Bei dem zu verbrennenden Material darf als Brennstoff nur naturbelassenes Holz (zum Beispiel Äste, Baum- und Heckenschnitt) verwendet werden. Keinesfalls dürfen alte Fenster, Spanplatten, imprägniertes und lackiertes Holz, Schalungsmaterial oder gar Altreifen und Kunststoffe verbrannt werden, da dadurch erhebliche Schadstoffe freigesetzt würden", so der Vogtlandkreis und weiter heißt es:

"Da die Erfahrungen der Vorjahre zeigen, dass die Brauchtumsfeuer öfter zur Ablagerung von nicht geeigneten Materialien wie behandeltes Holz (Fenster, Türen), Altreifen, Kunststoffe etc. genutzt werden, wird den Veranstaltern dazu geraten, Brennstoffe nur unter Aufsicht anzunehmen und ansonsten den Zugang zu beschränken, um illegale Abfallablagerungen zu verhindern."

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Ein absolutes No-Go sind auch Treibstoffe oder Altöl als Brandbeschleuniger.

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Wann sollte aufgeschichtet werden?

Es wird empfohlen, die Holzhaufen zu einem möglichst späten Zeitpunkt aufzuschichten. Viele Städte und Gemeinden nehmen Schnittgut und unbelastetes Holz erst ab dem 28. April an.

"Damit wird verhindert, dass sich Kleinsäuger, Reptilien, Vögel und Wirbellose in dem frühzeitig aufgeschichteten Material einnisten. Weniger mobile Tiere oder deren Entwicklungsformen (zum Beispiel Gelege von Vögeln oder Reptilien) können bei der Entzündung der Höhenfeuer nicht flüchten und würden somit vernichtet", schreibt der Landkreis.

Falls das Holz doch schon längere Zeit liegt, müssen die Haufen am Tag vor dem Feuer umgesetzt werden.

Wie sind die Abstandsregeln?

Zur Verhinderung von Waldbränden müssen die Feuer einen gesetzlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Wäldern haben. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, muss die Forstbehörde ihr Ok geben.

Titelfoto: Maik Börner

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