Das ist der Grund, warum diese Verkäuferin vor Gericht landete

Plauen - Ab wann etwas als Meinungsäußerung gilt oder als Beleidigung, beschäftigte am Mittwoch das Amtsgericht Plauen (Vogtland). Silke D. (55) soll in einem Laden in Weischlitz einen Kunden rassistisch beleidigt haben. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage.

Silke D. (55) stand wegen Beleidigung vor Gericht.
Silke D. (55) stand wegen Beleidigung vor Gericht.  © Igor Pastierovic

Verkäuferin Silke D. wurde vorgeworfen, in ihrem Laden am 28. November 2023 einen südländisch aussehenden Mann (39) mit den Worten beleidigt zu haben: "Erst sind die Deutschen dran und dann du."

Dies soll sie laut Anklage gesagt haben, nachdem der Mann sie nach längerem Warten gefragt hatte, wie lange es noch dauere.

Nachdem er seinen Ausweis vorgelegt hatte, soll D. ihn noch nach einem zweiten Ausweis gefragt haben.

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Dafür erging ein Strafbefehl in Höhe von zehn Tagessätzen - den D. nicht akzeptierte.

Es stand Aussage gegen Aussage

Daher kam es am Mittwoch am Amtsgericht zur Verhandlung. Die Angeklagte sagte aus, dass sie sich im Gespräch mit einem anderen Kunden befunden habe.

Der Geschädigte hätte gleich etwas gewollt und D. sagte aus: "Moment mal, ich bediene jetzt erstmal den deutschen Kunden." Mehr will sie nicht gesagt haben.

Der Geschädigte behauptete das Gegenteil: "Erst der Deutsche", soll sie gesagt haben. Die Verteidigung sah in den Vorwürfen keine Beleidigung. Das Gericht folgte jedoch der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagte hätte sich rassistisch geäußert.

Daher wurde Silke D. zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Das Urteil schließt dabei noch einen weiteren Strafbefehl ein - wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.

Titelfoto: Igor Pastierovic

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