Döbeln - Es geht um Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen: Erzieher Mario G. (38) soll in einer Wohnstätte für schwer erziehbare Kinder in Erlau (Mittelsachsen) zwei Schützlinge (8, 11) misshandelt haben. Vor dem Döbelner Amtsgericht stellte die Verteidigung die Sache jedoch anders dar. Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Im September 2021 soll der damals fünfjährige Tim (Name von der Redaktion geändert) zu laut beim Fernschauen gewesen sein. Mario G. packte Tim laut Anklage "gewaltsam an dessen Oberarm, zog ihn an diesem in die Luft, trug ihn in dieser Position aus dem Raum und ließ ihn dort lieblos auf den Boden fallen."
Der Angeklagte habe Tim weiterhin auf dem Kieker gehabt: Im Januar 2023 soll G. mit seinem Fuß in den Bauch von Tim getreten haben. Etwa zwei Monate später soll der Erzieher den Wutausbruch eines weiteren Kindes unterbunden haben, indem er das Kind an der Unterlippe verletzt haben soll.
Der Verteidiger widersprach dieser Darstellung, der erste Vorfall habe gar nicht stattgefunden. Eine Praktikantin, die am gestrigen Dienstag gegen G. aussagte, soll gar nicht mit dem Erzieher zusammengearbeitet haben. Eine weitere Ungereimtheit: Der Fußtritt soll laut Tim an einem Samstag erfolgt sein - "an diesem Tag hatte Herr G. gar keinen Dienst".
Richter Simon Hahn (39) schloss bei der Vernehmung von Tim die Öffentlichkeit aus. Der Erzieher arbeitet mittlerweile nicht mehr in der Wohnstätte. Der Standort wurde 2023 geschlossen.
Der Prozess endete ohne Urteil: Das Verfahren wurde gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Den Kindern wurde eine Entschädigung von je 1500 Euro zugesprochen.
Erstmeldung: 4. Dezember, 6.19 Uhr, zuletzt aktualisiert: 18.16 Uhr