Dresden - Das sächsische Innenministerium will dem Kabinett in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen Vorschlag zu notwendigen Anpassungen des Polizeirechts vorlegen. Die Änderungen sind wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs notwendig.
Das Ministerium arbeitet seit einem Jahr an diesen Änderungen und zieht im Zuge dessen weitere Anpassungen ans EU-Recht in Betracht.
Bis zur Gesetzesänderung habe das Ministerium bereits intern die Vorgaben für die Anwendung des geltenden Rechts konkretisiert.
Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hatte im Januar 2024 entschieden, dass verschiedene Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes unvereinbar sind mit der Verfassung des Freistaates.
Konkret geht es etwa um Überwachungsmaßnahmen (beim Abhören von Telefonen) sowie Datenerhebung und -weitergabe (bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum).
Linke findet nicht vorhandenen Gesetzesentwurf "inakzeptabel"
Der Landtag muss bis Ende Juni 2026 die beanstandeten Aspekte nachbessern. Die Linke findet es "inakzeptabel", dass bis jetzt noch kein Gesetzesentwurf vorliegt. Sie hat im Landtag einen Antrag mit der Forderung an die Regierung eingereicht, unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
"Das war keine unverbindliche Empfehlung, sondern ein klarer Auftrag", so Rico Gebhardt (61, Linke).