Meißener Porzellan und Co.: Regierung möchte unsere Schmuckstücke besser schützen

Berlin/Dresden - Dresdner Stollen kommt aus Dresden, Pulsnitzer Pfefferkuchen aus Pulsnitz: Was bei Lebensmitteln das Normalste der Welt zu sein scheint, ist bei Handwerksprodukten noch immer nicht so klar, wie man denken möge. Das möchte die Bundesregierung jetzt ändern und unsere lokalen Qualitätsprodukte besser schützen.

Meißener Porzellan ist weltberühmt.
Meißener Porzellan ist weltberühmt.  © DPA/Robert Michael

Besonders für uns Sachsen könnte dies ein wichtiger Schritt sein, weiß Justizminister Marco Buschmann (47, FDP). "Der Freistaat ist weltweit berühmt für seine Produkte. So kennt jeder beispielsweise den Dresdner Stollen. Wer den kauft, kann sich darauf verlassen, dass er auch wirklich aus Dresden kommt. Denn: Für Nahrungsmittel gibt es schon den Schutz von Herkunftsbezeichnungen."

Und auch für Handwerksprodukte soll der kommen: "In Sachsen gibt es darüber hinaus aber auch unglaublich berühmte Produkte wie das Meißner Porzellan, die Herrnhuter Sterne oder die Plauener Spitze, wo es diesen Schutz bislang noch nicht gibt. Das möchte ich ändern", so Buschmann weiter.

Gegenüber TAG24 zeigte sich der Minister weiter verwundert, dass man im Jahr 2024 bei so einer scheinbaren Selbstverständlichkeit überhaupt noch Hand anlegen muss.

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"Aber genau deshalb haben wir für solche Manufakturprodukte ein Gesetz auf den Weg gebracht, damit auch hier die Herkunftsbezeichnungen europaweit besser geschützt werden können. Ich glaube, das ist für viele Produkte in Deutschland richtig gut, weil man sie überall wegen ihrer hohen Qualität schätzt", erklärte Buschmann.

Und weiter: "Das hilft dem deutschen Mittelstand im Wettbewerb gegen Billigkonkurrenz, die seine Produkte in schlechterer Qualität abkupfert und den Anschein erwecken möchte, als kämen sie auch aus Deutschland."

Justizminister Marco Buschmann (47, FDP) möchte Manufakturprodukte besser schützen.
Justizminister Marco Buschmann (47, FDP) möchte Manufakturprodukte besser schützen.  © Christian Kielmann

So geht es mit der Gesetzeseinführung weiter

Bis zum 13. September können die Bundesländer sich nun zum aktuellen Referentenentwurf für das "Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben" äußern.

Anschließend wird gegebenenfalls nachgeschärft, bevor dann über den finalen Entwurf abgestimmt wird.

Titelfoto: DPA/Robert Michael

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